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Informationen zu den Tagesordnungspunkten und Beschlüssen der öffentlichen Gemeinderatssitzungen finden Sie auf der Homepage im Ratsinformationssystem hier: RIS
Die Katzenschutzverordnung verpflichtet Halter*innen von Freigänger Katzen, die Tiere dauerhaft zu kennzeichnen und bei Tasso oder Findefix zu registrieren. Außerdem müssen sie fortpflanzungsunfähig gemacht werden.
Die Katzenschutzverordnung nach §13b des Tierschutzgesetzes soll die zunehmende Ausbreitung freilebender, verwilderter Katzen und die damit einhergehenden Probleme, insbesondere die Schmerzen und das Leid für die Tiere, verringern
Freilebende Katzen, die nicht kastriert sind, können eingefangen und unfruchtbar gemacht werden.
Wozu dient die KatzenschutzVO?
Durch die unkontrollierte Vermehrung von Hauskatzen und verwilderten Katzen ist es zu einer hohen Anzahl von wildlebenden Katzen gekommen. Viele dieser Tiere sind verwahrlost und von Krankheiten befallen. Um dem Elend entgegen zu wirken, hat der Gemeinderat eine Verordnung zum Schutz freilebender Katzen beschlossen. Danach sind alle Personen, die im Nufringen Katzen mit Freigang halten, dazu verpflichtet, ihre Tiere kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen.
Kastrationsprojekt des Landkreises Böblingen
Aus Tierschutzgründen wird empfohlen, Hauskatzen zu kastrieren. Für freilebende (herrenlose) Katzen führt das Kreistierheim Böblingen zusätzlich die Koordination des Kastrationsprojektes für freilebende Katzen des Landkreises Böblingen an.
Herrenlose Tiere führen einen täglichen Überlebenskampf, geprägt von Hunger, unversorgten Verletzungen, Krankheiten und Parasitenbefall.
Ist eine angetroffene unkastrierte Halterkatze nicht gekennzeichnet und registriert und kann ihr Halter nicht innerhalb von 48 Stunden identifiziert werden, kann die Gemeinde die Kastration auf Kosten der Katzenhalterin oder des Katzenhalters durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt durchführen lassen. Nach der Kastration wird die Katze wieder in die Freiheit entlassen.
Tierfunde
Eine tote Katze sollte dem Ordnungsamt gemeldet werden, damit die Katze auf Tattoo/Chip und Registrierung überprüft werden kann. Die Meldung wird dann vom Ordnungsamt ans Kreistierheim Böblingen weitergeleitet, damit Vermisstenmeldungen mit der Vermisstenkartei abgeglichen werden können.
Fragen und Antworten
Wer „fängt“ die Katzen ein?
„Katzenfänger“ sind über das LRA und den Jagdverband geschulte Personen. Die Fangstellen werden ihnen vom Kreistierheim mitgeteilt.
Wie werden die Katzen gefangen?
Es werden Lebendfallen verwendet, die in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden. Meist bleiben sie während des Fangens in der Nähe der Falle.
Werden Grundstücke ohne Erlaubnis betreten?
Nein, es wird immer zuerst Kontakt mit den Besitzern aufgenommen.
Nach welcher Zeit werden wilde Katzen die kastriert wurden, wieder an der Fangstelle ausgesetzt?
Das ist unterschiedlich und wird vom Zustand der Katze abgängig gemacht. Dies entscheidet der behandelnde Arzt.
Muss sich das Personal vom Ordnungsamt um das Fangen kümmern?
Nein, das machen die ehrenamtlichen Katzenfänger/innen.
Warum sollen Katzen kastriert werden?
Unkastrierte Kater laufen kilometerweit und paaren sich mit Streunerkatzen. Es kommt oftmals zu Kämpfen mit schweren Verletzungen. Darüber hinaus werden Krankheiten übertragen.
Warum sollen Katzen zusätzlich gekennzeichnet werden?
Das wird gemacht, damit bei gefunden Katzen eine rasche Zuordnung stattfinden kann.
Ich habe noch nie von Problemen mit Katzen in einer Gemeinde gehört.
Das Leid der Katzen spielt sich im Verborgenen ab. Man sieht sie nicht, da sie meist nachts unterwegs sind und sich eher in Randgebieten aufhalten. Wenn die Katzenfänger/innen die Tiere fangen, bekommt es meist nur der Garten-, Firmen- oder Hausbesitzer mit.
Gemeinde Nufringen
Hauptstraße 28
71154 Nufringen
Fon: 07032 9680-0
Fax: 07032 9680-60
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