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Informationen zu den Tagesordnungspunkten und Beschlüssen der öffentlichen Gemeinderatssitzungen finden Sie auf der Homepage im Ratsinformationssystem hier: RIS
...zur Gemeinderatssitzung
am Montag, 21. Februar 2022, um 18:00 Uhr
findet in der Wiesengrundhalle die nächste Sitzung des Gemeinderates statt.
Zur Sitzung lade ich freundlich ein.
gez.
Ingolf Welte
Bürgermeister
Tagesordnung:
1 | Einwohnerfragestunde |
2 | Volkshochschule (VHS) Nufringen - Tätigkeitsbericht der Leiterin der VHS über die Jahre 2020 und 2021 |
3 | Bauantrag auf Umnutzung eines Ladens im Erdgeschoss in eine Wohnung, Hauptstraße 10, Flst. 2703/1, Nufringen |
4 | Bauantrag zum Abbruch einer bestehenden Garage und Neubau einer Garage an ein bestehendes Zweifamilienhaus, Im Wiesengrund 18, Flst. 3034/1, Nufringen |
5 | Vorstellung der Verkehrsschau 2021 |
6 | Beratung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Nufringen sowie über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung 2022; hier: Stellungnahme der Verwaltung zu den Anträgen des Gemeinderats |
7 | Annahme von Geschenken und Spenden; hier: Entscheidung über die Annahme diverser Spenden im Zeitraum vom 01.07.2021 bis zum 31.12.2021 |
8 | Beschlusspflichtige Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die kommunale Ebene - hier die Gemeinde Nufringen |
9 | Bekanntgaben und Anfragen |
Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen. Die Sitzungsunterlagen werden im Internet jedem zur Verfügung gestellt. In der Sitzung selbst werden die Sitzungsunterlagen zunächst weiterhin 15 Minuten vor Beginn der Sitzung auch in Papierform ausgelegt.
Zum RIS gelangen Sie über die Verlinkung auf der Homepage unter „Gemeinde & Politik“ à „Kommunalpolitik“ à „Ratsinformationssystem“
Sofern die öffentliche und/oder nichtöffentliche Tagesordnung nicht vollständig abgearbeitet werden kann, wird die öffentliche Gemeinderatssitzung am folgenden Mittwoch um 18:00 Uhr fortgesetzt. Es ergeht keine erneute Einladung.
Zutritt für Gemeinderatssitzungen in der Alarmstufe nur unter 3G
Einlass nur
- für bereits getestete, geimpfte oder genesene Besucherinnen und
Besucher sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmern
- unter Vorlage eines amtlichen Ausweisdokuments
- einem elektronisch lesbaren aktuellen Antigen- oder PCR-Testnachweises oder elektronisch lesbaren, gültigen Genesenen- oder Impfnachweises
- mit Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar)
Entsprechend der geänderten CoronaVO in der ab 09.02.2022 geltenden Fassung und Regelungen des Sozialministeriums BW ist für nicht-immunisierte Besucherinnen und Besucher sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmern von Gemeinderatssitzungen in den Alarmstufen der Zutritt nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet.
Weiterhin gilt die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) für alle Besucherinnen und Besucher.
Weiter müssen die Test-, Genesenen oder Impfnachweise grundsätzlich mit digitalen Anwendungen kontrolliert werden. Der Namen ist anhand von Ausweisdokumenten zu überprüfen. Damit ist der Zutritt allein mit dem gelben Impfpass nicht mehr möglich, es muss der QR-Code per App oder in Papierform mitgeführt werden (vgl. § 6a CoronaVO).
Wir bitten um Beachtung der Vorgaben der Landesregelung.
Bei weiteren Fragen dürfen Sie sich gerne an Herrn Stark Tel.: 07032/9680-30 oder Frau Kirschke Tel.: 07032/9680-35 wenden.
Gemeinde Nufringen
Hauptstraße 28
71154 Nufringen
Fon: 07032 9680-0
Fax: 07032 9680-60
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