Hauptmenü
- Gemeinde & Politik
- Wahlen & Ergebnisse
- Rathaus & Bürgerservice
- Leben & Wohnen
- Freizeit & Vereine
- Wirtschaft, Bauen, Ausschreibungen & Nachhaltigkeit
Informationen zu den Tagesordnungspunkten und Beschlüssen der öffentlichen Gemeinderatssitzungen finden Sie auf der Homepage im Ratsinformationssystem hier: RIS
...am 26. September 2021
Stimmabgabe im Wahllokal ist bei fehlender Wahlbenachrichtigung auch unter Vorlage des Ausweises oder Reisepasses möglich
Erfahrungsgemäß kann es in Einzelfällen vorkommen, dass Wahlberechtigte ihre Wahlbenachrichtigung zu einer anstehenden Wahl nicht erhalten.
Das Wahlamt weist deshalb darauf hin, dass Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts die Eintragung im Wählerverzeichnis oder der Besitz eines Wahlscheins ist.
Im Wählerverzeichnis eingetragene Wähler können bei Fehlen der Wahlbenachrichtigung auch unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses im Wahllokal wählen.
Der Wähler hat jedoch darauf zu achten, dass er zur Stimmabgabe im richtigen Wahllokal erscheint.
Weitere Auskünfte hierzu erhalten Sie vom Servicebüro der Gemeinde Nufringen,
Telefon: 07032/9680-23, 07032/9680-21, 07032/9680-24
Gemeinde Nufringen
Hauptstraße 28
71154 Nufringen
Fon: 07032 9680-0
Fax: 07032 9680-60
E-Mail schreiben