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Informationen zu den Tagesordnungspunkten und Beschlüssen der öffentlichen Gemeinderatssitzungen finden Sie auf der Homepage im Ratsinformationssystem hier: RIS
Allgemeine Hygienemaßnahmen und Verhaltensregeln
Liebe Wähler und Wählerinnen,
wir möchten Sie über die allgemeinen Hygienemaßnahmen und Verhaltensregeln für den kommenden Sonntag. 14. März 2021 informieren. Die allgemeinen Hygienemaßnahmen sind sowohl von den Wählerinnen und Wählern als auch von den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern und an der Wahl beteiligten Personen einzuhalten:
- Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 m zu anderen Personen (sowohl im Wahllokal als auch vor dem Wahllokal z.B. in Warteschlangen)
- Tragen einer FFP2/KN95/N95 oder vergleichbaren Maske (im Folgenden: FFP2Maske) oder einer medizinischen Maske („OP-Maske“) nach § 10a Absatz 3 Satz 1 CoronaVO.
- Ausnahmen sind nur für Kinder bis sechs Jahren, aus gesundheitlichen Gründen bei Vorlage eines ärztlichen Attests oder aus einem sonstigen zwingenden Grund zulässig.
- Sonstige zwingende Gründe sind absolute Ausnahmefälle, wie z. B. die Mund-zu-Mund-Beatmung bei Erster Hilfe.
- Händehygiene einhalten (Desinfizierung der Hände ist vor Betreten des Wahlraumes Pflicht, § 10a Absatz 3 Satz 4 CoronaVO),
- Personen mit Corona-Symptomen haben keinen Zutritt zum Wahllokal,
- Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt mit einer Corona-infizierten Person hatten, haben keinen Zutritt zum Wahllokal.
- Bitte achten Sie auf die ausgeschilderten Hinweise vor dem Betreten der Wahllokale, z.B. maximale Personenanzahl im Wahllokal
Gemeinde Nufringen
Hauptstraße 28
71154 Nufringen
Fon: 07032 9680-0
Fax: 07032 9680-60
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