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An dieser Stelle und über die Nufringer APP veröffentlichen wir Warnungen und Hinweise
...in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ab dem 24.11.2021
Sehr geehrte Eltern,
leider ist die Anzahl der an SARS-CoV-2 infizierten Menschen in den letzten Wochen sprunghaft angestiegen. Seit mehreren Tagen liegt der Inzidenzwert im Landkreis Böblingen weit über 300 und seit dem 17.11.21 gilt in Baden-Württemberg wegen der hohen Hospitalisierungsrate die Alarmstufe.
Bei dieser besorgniserregenden Entwicklung besteht im Bereich der Kindertagesbetreuung wieder dringender Handlungsbedarf, um Kinder, für die es noch kein Impfangebot gibt, vor einer möglichen Infektion zu schützen. Auch wenn Kinder in der Regel einen milden Krankheitsverlauf haben, gilt es Infektionen zu vermeiden wo immer das möglich ist.
Neben dem Schutz der Kinder und der pädagogischen Mitarbeiter*innen vor einer möglichen SARS-CoV-2-Infektion, ist es unser vorrangiges Ziel Kindertageseinrichtungen weiterhin offen zu halten und dadurch die Betreuung Ihrer Kinder sicherzustellen.
Vor diesem Hintergrund erlässt das Landratsamt Böblingen mit Wirkung ab dem 24.11.2021 erneut eine Allgemeinverfügung über infektionsschützende Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2). Diese ist eng mit allen Kommunen des Landkreises abgestimmt.
Die Allgemeinverfügung enthält ein Betretungsverbot von Kindertageseinrichtungen bei nicht regelmäßiger Testung. Sie umfasst alle Kinder die die Einrichtung besuchen.
Zweimal pro Woche muss ein negativer SARS-CoV-2-Test vorgelegt werden. Kinder, die die Einrichtung nur an 1 – 3 Tage pro Woche besuchen, müssen nur 1 x pro Woche einen negativen SARS-CoV-2 Schnelltest vorlegen. Falls der Nachweis der betroffenen Kinder nicht bis zum Freitag der jeweiligen Woche erbracht wird, dürfen diese Kinder die Kita in der Folgewoche nicht mehr betreten.
Die Allgemeinverfügung sieht für die Testung der Kinder folgende Optionen vor:
Laut RKI ist das konsequente Testen nach wie vor ein wichtiger Baustein in der Pandemie-Bekämpfung. Bitte unterstützen Sie uns wieder engagiert bei diesem Vorhaben und tragen Sie die Allgemeinverfügung mit.
Zu Ihrer umfassenden Information liegt diesem Schreiben die aktuelle Allgemeinverfügung vom 24.11.2021 unterzeichnet durch Herrn Landrat Bernhard bei.
Mit freundlichen Grüßen
Gemeinde Nufringen
Hauptstraße 28
71154 Nufringen
Fon: 07032 9680-0
Fax: 07032 9680-60
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