Hauptmenü
- Gemeinde & Politik
- Wahlen 2024 & Ergebnisse
- Rathaus & Bürgerservice
- Leben & Wohnen
- Freizeit & Vereine
- Wirtschaft, Bauen, Ausschreibungen & Nachhaltigkeit
An dieser Stelle und über die Nufringer APP veröffentlichen wir Warnungen und Hinweise
...rund um die Nachverfolgung von Kontaktpersonen - Eigenverantwortung steigt, Gesundheitsamt schaltet sich nur noch in bestimmten Bereichen ein
Seit dieser Woche gelten neue Regeln im Kontaktpersonenmanagement – hier nochmals das Wichtigste in Kürze. Kernpunkt ist, dass erkrankte bzw. positiv getestete Personen ab sofort nicht mehr vom Gesundheitsamt angerufen werden.
Wer positiv getestet ist, muss sich – samt der ungeimpften Haushaltsangehörigen -
umgehend eigenverantwortlich in Quarantäne begeben. In der Regel 14 Tage für die
positiv getestete Person, Haushaltsangehörige in der Regel 10 Tage, wenn sie keine Symptome entwickeln bzw. auch positiv getestet werden. (Ist man länger krank, dauert natürlich auch die Quarantäne entsprechend an).
Eine erkrankte Person mit Symptomen kann sich generell nicht freitesten, um die
Absonderung früher zu beenden. Lediglich komplett symptomlose, positiv Getestete,
die vollständig geimpft sind, können die Absonderungen mit einem negativen PCR-
Test am fünften Tag beenden. Personen, mit denen die positiv getestete Person neben den Haushaltsangehörigen Kontakt hatte, müssen von ihr selbstständig informiert werden. Diese sollten die eigenen Kontakte weitestgehend reduzieren und beim Auftreten von Symptomen
ärztlichen Rat einholen und sich testen lassen. Vollständig geimpfte, symptomlose Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige müssen sich nicht in Absonderung begeben.
Wer von den Haushaltsangehörigen keinerlei Symptome entwickelt, kann sich nach
fünf Tagen per PCR-Test bzw. nach sieben Tagen mittels Schnelltest (kein
Selbsttest!) freitesten und die Absonderung beenden, wenn das Ergebnis negativ ist.
Wer Bescheinigungen benötigt, um sie dem Arbeitgeber vorzulegen, bekommt diese über die
Rathäuser. Das gilt sowohl für die positiv getestete Person als auch für die Haushaltsangehörigen.
Von den Ordnungsämtern in den Rathäusern wird die Einhaltung der Absonderung / Quarantäne
auch routinemäßig kontrolliert.
Das Gesundheitsamt wird sich auf größere Ausbruchsgeschehen oder bei Fällen in vulnerablen
Gruppen (z.B. Pflegeheime) konzentrieren. Viele hilfreiche Informationen, was zu tun ist, wenn
Selbst-, Antigen- oder PCR-Test positiv sind, finden sich auf der Homepage des Landkreises
Böblingen, www.lrabb.de, bei den Informationen zum Corona-Virus. Selbstverständlich ist auch die Corona-Hotline geschaltet; unter der Nummer 07031 663 3500 kann man sich von Montag bis
Freitag, von 8:30-12:00 Uhr melden, Montag bis Mittwoch außerdem von 13:30–15:30 Uhr und am Donnerstagnachmittag bis 18.00 Uhr.
Künftig bitten wir Sie das Formular „Antrag auf Erteilung einer Absonderungsbescheinigung nach § 7 Abs. 1 CoronaVO Absonderung“ ausgefüllt bei der Gemeinde Nufringen einzureichen, sofern Sie eine Bescheinigung z. B. für Ihren Arbeitgeber über den Zeitraum der Absonderung (Quarantäne) benötigen. Das Formular finden Sie hier.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an corona@nufringen.de
Gemeinde Nufringen
Hauptstraße 28
71154 Nufringen
Fon: 07032 9680-0
Fax: 07032 9680-60
E-Mail schreiben