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Aktuell veröffentlicht - Ortsrecht - Amtliche Bekanntmachungen:
39. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Aischbachstraße, Herrenberg“
- Aufstellungsbeschluss
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
und
40. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Grasiger Weg, Herrenberg - Tauschfläche Aischbachstraße“
- Aufstellungsbeschluss
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Herrenberg – Deckenpfronn – Nufringen hat am 11.07.2023 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) beschlossen, sowohl die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes „Aischbachstraße, Herrenberg“ als auch die 40. Änderung des Flächennutzungsplans „Grasiger Weg, Herrenberg – Tauschfläche Aischbachstraße“ aufzustellen.
Die beiden Änderungsverfahren erfolgen gem. § 8 Abs. 3 BauGB parallel zum Bebauungsplanverfahren „Areal Aischbachstraße“.
Ziel und Zweck der Planung
Der sich in Aufstellung befindende Bebauungsplan „Areal Aischbachstraße“ beinhaltet die Baurechtschaffung für das gleichnamige Baugebiet in der Herrenberger Kernstadt. Ziel ist neben der Festsetzung eines urbanen Gebietes mit rund 10.500 qm Wohn- und Gewerbefläche und Quartiershub die Realisierung eines rund 1,9 ha großen Stadtparks in attraktiver Innenstadtlage auf den Flächen des alten Sportplatzes sowie des ehemaligen Freibads. Der Quartiershub soll mit weiteren Nutzungen für die Allgemeinheit wie einer Fahrradgarage oder Vereinsräumen das neue Stadtquartier ergänzen.
Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der Flächennutzungsplan stellt für das Areal Aischbachstraße eine Grünfläche für Sportzwecke dar. Das in Entwicklung befindliche urbane Gebiet erfordert dagegen auf Ebene des Flächennutzungsplans eine gemischte Baufläche (M). Die Anpassung des Flächennutzungsplans erfolgt daher im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB im Rahmen der 39. Änderung „Aischbachstraße, Herrenberg“.
Für die zusätzliche Entwicklung bisher nicht im Flächennutzungsplan dargestellter Wohnbauflächen ist der tatsächliche Bedarf nachzuweisen.
Die Nachweisführung, die sog. Plausibilitätsprüfung, kommt zu dem Ergebnis, dass der bis 2029 prognostizierte Wohnbauflächenbedarf Herrenbergs sowohl durch die im Flächennutzungsplan enthaltenen Bauflächen in Planung als auch über faktische Innenentwicklungspotenziale rechnerisch gedeckt werden kann.
Um dennoch das Baugebiet entwickeln zu können, wird parallel zur 39. Änderung ein Bauflächenverzicht durchgeführt. Dieser ist Inhalt der 40. Änderung des Flächennutzungsplans „Grasiger Weg, Herrenberg – Tauschfläche Aischbachstraße“.
Hierbei wird die dargestellte Wohnbaufläche in Planung „Grasiger Weg“ (W) um die Größe der neu zu entwickelnden Fläche (2,05 ha) reduziert.
Im Tauschbereich sollen künftig Flächen für die Landwirtschaft dargestellt werden.
Die Tauschfläche ist in ihrer Größe und Qualität mit der zu entwickelnden Fläche der 39. Änderung vergleichbar. Die Auswahl der Tauschfläche erfolgte auf Basis einer vergleichenden Betrachtung der Umwelt-Qualitätsmerkmale verschiedener potenzieller Tauschflächen.
Geltungsbereiche
Das Plangebiet der 39. Änderung „Aischbachstraße, Herrenberg“ mit einer Fläche von rund 2,05 ha ist dem nachfolgenden Kartenausschnitt zu entnehmen. Der Geltungsbereich wird begrenzt
im Norden: durch die Flurstücke 95 (Schießmauer) und 96/1 (Schießmauer 1),
im Osten: vom Eisenbahndamm,
im Süden: durch die Bebauung zwischen Nagolder Straße und Aischbachstraße,
im Westen: von der Bebauung an der Schäferlinde.
Maßgeblich für die Abgrenzung ist der zeichnerische Teil des Flächenutzungsplanes.
Das Plangebiet der 40. Änderung „Grasiger Weg, Herrenberg – Tauschfläche Aischbachstraße“ mit einer Fläche von 2,05 ha ist dem nachfolgenden Kartenausschnitt zu entnehmen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 1983/1 – 1986, sowie anteilig die Flurstücke 1920/1, 1982, 1986/1, 1987 – 1993/1, 2011.
Maßgeblich für die Abgrenzung ist der zeichnerische Teil des Flächennutzungsplanes:
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Herrenberg – Deckenpfronn – Nufringen hat in gleicher Sitzung für die 39. und 40. Änderung des Flächennutzungsplanes den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB gefasst.
Die Vorentwürfe der 39. und 40. Änderung inkl. der Planzeichnungen mit Legenden, Stand 01.04.2023 und Begründungen, Stand 01.04.2023 werden inkl. der Anlagen zur Begründung der 39. Änderung
- Baugrund-und Bodenuntersuchung „BV Areal Aischbach in Herrenberg“, Stand 01.03.2022
- Umweltbericht für die 39. Änderung „Aischbachstraße“, Stand 27.03.2023
- Broschüre zum Städtebaulichen Rahmenplan „Rahmenplan Aischbachareal. Dokumentation der Rahmenplanung“, Stand 06.10.2023
- Plausibilitätsprüfung Wohnbauflächen, Stand 16.05.2023
- Umweltqualitätsmerkmale potenzieller Tauschflächen, Stand 02.05.2022
in der Zeit vom
26.01.2024 bis einschl. 23.02.2024
bei der Stadt Herrenberg, Seeländerplatz 3, 71083 Herrenberg, im Vorraum des Service Büro Bauen (2. Obergeschoss) zu jedermanns Einsicht zu folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt:
Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr und
Montag bis Mittwoch von 13.30 bis 16.00 Uhr und
Donnerstag von 13.30 bis 17.30 Uhr
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Schutzgut: | zu erwartende Belastung bzw. Aufwertung: |
Mensch | Lärmimmissionen im Plangebiet „Aischbachstraße“ und angrenzenden Bereichen:
Lärmemissionen im Plangebiet „Aischbachstraße“ und angrenzenden Bereichen:
Schadstoffbelastungen im Plangebiet:
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Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt | Biotope im Plangebiet „Aischbachstraße“:
Habitatstrukturen für Tiere im Plangebiet „Aischbachstraße“ und in Kontaktlebensräumen im direkten Umfeld:
Biotope und Habitatstrukturen für Tiere im Plangebiet „Grasiger Weg – Tauschfläche Aischbachstraße“ und in Kontaktlebensräumen im direkten Umfeld:
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Klima und Luft | Veränderungen des lokalen Mikroklimas im Plangebiet und direkten Umfeld:
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Wasser |
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Boden und Fläche | Verlust von natürlicher Bodenfunktion im Plangebiet „Aischbachstraße“:
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Landschaftsbild und Erholung | Veränderung des Ortsbildes und visuelle Beeinträchtigungen im Plangebiet „Aischbachstraße“ und direktem Umfeld
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Kultur- und sonstige Sachgüter | Gefährdung bzw. Verlust geschützter Objekte in den Plangebieten:
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In dem oben genannten Zeitraum können bei der Stadt Herrenberg schriftlich oder mündlich zur Niederschrift oder per E-Mail (an stadtentwicklung(@)herrenberg.de ) oder über das Online-Formular unter www.herrenberg.de/formulare (siehe dort unter „B - Beteiligung“) Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet abrufbar unter
www.herrenberg.de/bekanntmachungen.
Stadt Herrenberg, Geschäftsstelle der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Herrenberg, 18.01.2024
Gemeinde Nufringen
Hauptstraße 28
71154 Nufringen
Fon: 07032 9680-0
Fax: 07032 9680-60
E-Mail schreiben