Gemeinde Nufringen

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Ortsrecht - Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Nufringen:

 

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Aktuell veröffentlicht - Ortsrecht - Amtliche Bekanntmachungen:

 

Kurzbericht über die Tagesordnungspunkte und die gefassten Beschlüsse in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 22.01.2024

Tagesordnung
 

TOP Nr. Titel Drucksachen Nr.

 

2. Bauantrag Teilabbruch Bestandsgebäude und Neubau Tiny House, Winkelwiesenweg 3, Flst. Nr. 3384, Nufringen GR-002/2024
3. Vorstellung der Verkehrsschau 2023 GR-003/2024
4. Umsetzung Ausschreibung Kita- und Schulverpflegung GR-004/2024
5. Annahme von Geschenken und Spenden;
hier: Entscheidung über die Annahme diverser Spenden im Zeitraum vom 01.07.2023 bis zum 31.12.2023
GR-005/2024
6. Beratung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Nufringen sowie über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung 2024;
hier: Stellungnahme der Verwaltung zu den Anträgen des Gemeinderats
GR-006/2024
7. Bekanntgaben und Anfragen  

 

TOP 2. Bauantrag Teilabbruch Bestandsgebäude und Neubau Tiny House, Winkelwiesenweg 3, Flst. Nr. 3384, Nufringen   GR-002/2024

 
 
 

Nach kurzem Austausch fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss:

1. Dem Bauantrag des Teilabbruchs der Bestandshalle, Winkelwiesenweg 3, auf Flst.Nr. 3384, Nufringen, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
2. Zum Bauantrag auf Neubau eines Tiny House, Winkelwiesenweg 3, auf Flst.Nr. 3384, Nufringen, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB i.V.m. § 34 BauGB erteilt

 

TOP 3. Vorstellung der Verkehrsschau 2023   GR-003/2024

 
 
 
Der Gemeinderat nimmt von den Ergebnissen der Verkehrsschau vom 20.09.2023 Kenntnis.
 

TOP 4. Umsetzung Ausschreibung Kita- und Schulverpflegung   GR-004/2024

 
 

Folgender Beschluss wurde durch den Gemeinderat gefasst:

1. Die Verwaltung wird beauftragt das Projekt Ausschreibung der Verpflegungsleistungen für Kita- und Schulverpflegung unter den genannten Konditionen ohne eine Kooperation fortzuführen zu planen und umzusetzen.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt die Ausschreibung der Verpflegungsleistungen für Kita- und Schulverpflegung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

 

TOP 5. Annahme von Geschenken und Spenden;
hier: Entscheidung über die Annahme diverser Spenden im Zeitraum vom 01.07.2023 bis zum 31.12.2023 
GR-005/2024

 
 
 
 

Ohne weiteren Austausch wurde folgender Beschluss gefasst:
 
Die in der nicht öffentlichen Anlage 1 zu dieser Drucksache bis zum 31.12.2023 aufgeführten und eingegangenen Spenden werden angenommen.
 

TOP 6. Beratung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Nufringen sowie über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung 2024;
hier: Stellungnahme der Verwaltung zu den Anträgen des Gemeinderats 
GR-006/2024

 
 
 
 
 
 
 
Nach ausgiebiger Diskussion wurden folgende Beschlüsse durch den Gemeinderat gefasst:

1. Für die Beschaffung einer mobilen Geschwindigkeitsanzeige werden keine 5.000 € veranschlagt.
2. Die Verwaltung wird mit der Erstellung eines Sitzbankkonzepts beauftragt.
3. Der Sperrvermerk für die Errichtung der barrierefreien Bushaltestellen wird aufgehoben.
4. Die Böschungssanierung Bauhofgelände wird in 2026 veranschlagt.
5. Die Mittel für die Ersatzbeschaffung eines Kommunalfahrzeuges sowie den dazugehörenden Anbauteilen in Höhe von insgesamt 265.000 € für den Winterdienst werden gestrichen.
6. Die Mittel in Höhe von 35.000 € in 2025 für die Ersatzbeschaffung eines Sitzrasenmähers werden nicht gestrichen.
7. Die Mittel in Höhe von 15.000 € für die Errichtung eines Trampolins auf dem Schulhof werden nicht gestrichen.
8. Die Verwaltung wird der Prüfung der Gründung einer Energiegenossenschaft beauftragt.
9. Der Planansatz für den Erwerb von Grundstücken wird auf 1.310.000 € reduziert.
10. Der Planansatz für Investitionszuschüsse der Sportförderung wird auf 500 € reduziert.
11. Der Planansatz für Schulungen im Bereich Einwohnerwesen wird auf 5.000 € erhöht.
12. Der Planansatz für Aufwendungen für Dienstleistungen im Bereich der Kindergartenverwaltung wird auf 7.650 € erhöht.
13. Für die Erstellung eines Konzepts zur Schaffung von altersgerechtem Wohnraum werden keine 8.000 € veranschlagt.
14. Für die Erarbeitung eines Meilensteinplans zur Erreichung der kommunalen Klimaschutzziele werden 15.000 € veranschlagt.
15. Die für die Ersatzbeschaffung eines Kleinfahrzeugs für die Hausmeister veranschlagten Mittel in Höhe von 12.000 € werden gestrichen.

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