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Hier finden Sie die wichtigsten, ortsrechtlichen Vorschriften (Satzungen, Verordnungen, Richtlinien usw.). Das Angebot wird ständig ausgebaut und bei entsprechendem Bedarf angepasst. Das "Nufringer Ortsrecht" ersetzt keine öffentliche Bekanntmachung. Die Vorschriftensammlung kann nicht die fachliche Kompetenz des zuständigen Fachamtes oder des zuständigen Sachbearbeiters ersetzen.
Neben den allgemeinen Benutzungsbedingungen für den Internetauftritt der Gemeinde Nufringen im Impressum weisen wir noch auf Folgendes hin:
Gemeinde Nufringen
Landkreis Böblingen
Richtlinie über die Verleihung der Verdienstmedaille der Gemeinde Nufringen
§ 1
Verdienstmedaille der Gemeinde Nufringen
(1) Durch die Verleihung der Verdienstmedaille der Gemeinde Nufringen werden Persönlichkeiten geehrt, die sich durch herausragende Leistungen besondere Verdienste um die Gemeinde Nufringen und deren Einwohnerinnen und Einwohner erworben haben.
(2) Dies gilt auch für Persönlichkeiten, die eine herausragende Leistung erbracht haben und mit Nufringen in besonderer Weise verbunden sind.
(3) Der Besitz des Bürgerrechts ist nicht Voraussetzung für die Verleihung der Verdienstmedaille der Gemeinde Nufringen.
(4) Bei der Verleihung der Verdienstmedaille der Gemeinde Nufringen ist in jedem Fall in Betracht zu ziehen, dass der besondere Wert dieser Auszeichnung mit ihrer Seltenheit zusammenhängt.
§ 2
Verfahren
(1) Vorschläge über die Verleihung der Verdienstmedaille der Gemeinde Nufringen können vom Bürgermeister und den Fraktionen im Gemeinderat sowie von Vereinen, Kirchen und Organisationen eingebracht werden.
(2) Über die Verleihung der Verdienstmedaille entscheidet der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung. Die Entscheidung ist unanfechtbar.
(3) Der Beschluss über die Verleihung bedarf der Mehrheit von 2/3 der Stimmen aller Mitglieder des Gemeinderats.
(4) Die Verdienstmedaille der Gemeinde Nufringen wird vom Bürgermeister/von der Bürgermeisterin in einem feierlichen Rahmen übergeben.
(5) Da der besondere Wert der Auszeichnung durch die Seltenheit dokumentiert werden soll, darf die Verdienstmedaille jährlich an höchstens drei Personen verliehen werden.
§ 3
Medaille, Verleihungsurkunde
(1) Die Verdienstmedaille der Gemeinde Nufringen wird in Silber verliehen. Sie trägt auf der Vorderseite die Umschrift „GEMEINDE NUFRINGEN“ und auf der Rückseite den Schriftzug „DANK UND ANERKENNUNG FÜR BESONDERE VERDIENSTE“, sowie die stilisierte Darstellung des Nufringer Rathauses und des Marktplatzes der Gemeinde.
(2) Die Verleihung wird durch eine vom Bürgermeister/von der Bürgermeisterin unterschriebene Urkunde bezeugt, die den Namen des/der Ausgezeichneten sowie das Datum des Gemeinderatsbeschlusses über die Verleihung enthält. Die Urkunde wird zusammen mit der Verdienstmedaille überreicht.
Gemeinde Nufringen
Hauptstraße 28
71154 Nufringen
Fon: 07032 9680-0
Fax: 07032 9680-60
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Rathaus - Geänderte Öffnungszeiten seit Montag, 06. Juli 2020:
Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie gerne donnerstags oder freitags einen Wunschtermin zu vereinbaren.
Montags und dienstags sind längere Wartezeiten möglich
Montag: Besuch ohne Termin möglich
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Dienstag: Besuch ohne Termin möglich
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Bürgermeister 07032 968051
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Rente 07032 968052
Bauanträge 07032 968031
Kinderbetreuung 07032 968025
Ordnungsamt 07032 968036
Ortsbauamt 07032 968033
Friedhof 07032 968031
Finanzen/Steuern 07032 968049
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Gerne können Sie sich auch per E-Mail an uns wenden: gemeinde@nufringen.de