Hauptmenü
- Gemeinde & Politik
- Wahlen & Ergebnisse
- Rathaus & Bürgerservice
- Leben & Wohnen
- Freizeit & Vereine
- Wirtschaft, Bauen, Ausschreibungen & Nachhaltigkeit
Hier finden Sie die wichtigsten, ortsrechtlichen Vorschriften (Satzungen, Verordnungen, Richtlinien usw.). Das Angebot wird ständig ausgebaut und bei entsprechendem Bedarf angepasst. Das "Nufringer Ortsrecht" ersetzt keine öffentliche Bekanntmachung. Die Vorschriftensammlung kann nicht die fachliche Kompetenz des zuständigen Fachamtes oder des zuständigen Sachbearbeiters ersetzen.
Neben den allgemeinen Benutzungsbedingungen für den Internetauftritt der Gemeinde Nufringen im Impressum weisen wir noch auf Folgendes hin:
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Nufringen für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Nufringen in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 22. Februar 2016 folgende
Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2016
beschlossen:
§ 1
Der Haushaltplan wird festgesetzt mit
1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 23.933.500 €
davon
im Verwaltungshaushalt mit 16.816.600 €
im Vermögenshaushalt mit 7.116.900 €
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
- Kreditermächtigung - in Höhe von 0 €
3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von 3.600.000 €
§ 2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 100.000 €
festgesetzt.
Nufringen, 23.02.2016
gez.
Binninger, Bürgermeisterin
Nachrichtlich:
Der Gemeinderat hat aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung und § 2 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 1, 25 und 28 des Grundsteuergesetzes und §§ 1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes und der Hebesatzsatzung vom 27.10.2003, geändert durch Beschlüsse vom 26.11.2007, 27.04.2009, 29.11.2010 und 12.12.2011 die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer ab dem 01.01.2012 wie folgt festgesetzt:
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 360 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 330 v. H.
2. für die Gewerbesteuer auf 350 v. H.
der Steuermessbeträge.
Öffentliche Bekanntmachung des Wirtschaftsplans der Sonderrechnung Wasserversorgung (Eigenbetrieb) der Gemeinde Nufringen für das Wirtschaftsjahr 2016
Der Gemeinderat der Gemeinde Nufringen hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 22 Februar 2016 aufgrund von § 14 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) und der §§ 7 bis 10 der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) i. V. m. §§ 86, 87 und 96 der Gemeindeordnung (GemO) den
Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung
für das Jahr 2016
wie folgt beschlossen:
§ 1 Wirtschaftsplan
in den Einnahmen mit 1.082.000 €
in den Ausgaben mit 1.082.000 €
davon im Erfolgsplan
mit Erträgen von 501.000 €
und mit Aufwendungen von 501.000 €
im Vermögensplan
mit Einnahmen von 581.000 €
und mit Ausgaben von 581.000 €
§ 2 Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredit-
aufnahmen beträgt 0 €
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
ermächtigungen beträgt 0 €
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 0 €
festgesetzt
Nufringen, 23. Februar 2016
gez.
Binninger, Bürgermeisterin
Auslegung
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2016 und der Wirtschaftsplan 2016 werden hiermit gemäß § 81 Abs. 3 GemO öffentlich bekannt gemacht.
Jedermann kann in die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und den Wirtschaftsplan in der Zeit von Montag, 29. Februar 2016 bis Dienstag, 8. März 2016 während der üblichen Öffnungszeiten, im Rathaus der Gemeinde Nufringen, Hauptstraße 28, Zimmer Nr. 1.06, Einsicht nehmen.
Nufringen, 23. Februar 2016
gez. Binninger
Bürgermeisterin
Hinweis
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 und Abs. 5 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Nufringen geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung dieser Satzung verletzt worden sind.
Gemeinde Nufringen
Hauptstraße 28
71154 Nufringen
Fon: 07032 9680-0
Fax: 07032 9680-60
E-Mail schreiben
Rathaus - Geänderte Öffnungszeiten seit Montag, 06. Juli 2020:
Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie gerne donnerstags oder freitags einen Wunschtermin zu vereinbaren.
Montags und dienstags sind längere Wartezeiten möglich
Montag: Besuch ohne Termin möglich
Zeitraum: 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: Besuch ohne Termin möglich
Zeitraum: 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: Besuch nur nur nach rechtzeitiger Terminvereinbarung
Zeitraum: 09:00 – 18:00 Uhr für Ihren Wunschtermin
Freitag: Besuch nur nach rechtzeitiger Terminvereinbarung
Zeitraum: 09:00 – 12:00 Uhr für Ihren Wunschtermin
Wunschtermin:
Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie für Ihr Anliegen gerne auch vorab unter den folgenden Telefonnummern einen Termin vereinbaren:
Service-Büro 07032 968021, 968023 oder 968024
Bürgermeister 07032 968051
Standesamt 07032 968052
Rente 07032 968052
Bauanträge 07032 968031
Kinderbetreuung 07032 968025
Ordnungsamt 07032 968036
Ortsbauamt 07032 968033
Friedhof 07032 968031
Finanzen/Steuern 07032 968049
Durch eine vorherige Terminvereinbarung können längere Bearbeitungszeiten vermieden werden, da erforderliche Akten bereits geholt und für Sie bereitgehalten werden können.
Gerne können Sie sich auch per E-Mail an uns wenden: gemeinde@nufringen.de