Gemeinde Nufringen

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An dieser Stelle und über die Nufringer APP veröffentlichen wir aktuelle Mitteilungen.

Fahrradfahren auf dem Gehweg

Darf ich auf dem Gehweg Fahrrad fahren? …            
… oder: Welche Verkehrsregeln müssen Radfahrer beachten….

Immer häufiger kommt es vor, dass Kinder über 10 Jahre und auch Erwachsene den Fußweg zum Fahrradfahren benutzen. Dies führt leider immer wieder zu Konflikten zwischen Fußgängern und Radfahrern.

Die Straßenverkehrsordnung -StVO regelt ganz eindeutig das Verhalten im Straßenverkehr für erwachsene Radfahrer und auch für Kinder auf dem Fahrrad.

Die wichtigste Aussage des Gesetzes lautet:

  1. Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
  2. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


Wie müssen sich nun Radfahrer im Straßenverkehr verhalten?
 
-       Radfahrer müssen einzeln hintereinanderfahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Sie müssen die Radwege benutzen.
-       Kinder bis zum Alter von 8 Jahren müssen auf dem Fußweg fahren.
-       Ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern den Fußweg benutzen. Diese Kinder dürfen mit dem Fahrrad aber auch schon auf der Straße fahren.
-       Wer älter als 10 Jahre ist, darf nicht mehr auf dem Gehweg fahren.
-       Falls kein sicherer Radweg vorhanden und der Verkehr zu stark ist, bleibt die Möglichkeit, den Fußweg zu benutzen, aber nur, wenn das Fahrrad geschoben wird.
-       Grundsätzlich gilt für Radfahrer auf dem Fußweg: Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen!
-       An Fußgängerüberwegen, Zebrastreifen oder Ampeln gilt. Wer diese mit dem Fahrrad überqueren möchte, muss vom Fahrrad absteigen und schieben


Sollte dennoch der Fußweg zum Fahrradfahren genutzt werden, kann ein Bußgeld drohen. Auch Kinder ab 14 Jahren können zur Kasse gebeten werden, da sie mit Vollendung des 14. Lebensjahres strafmündig werden. Selbst die einfachsten Vergehen können ganz schön teuer werden:
 
-       Nichtbenutzen der vorgeschriebenen Radwege; ab 20,00 €
-       Unerlaubtes Fahren auf dem Bürgersteig; ab 55,00 €
-       Bei Gefährdung von Fußgängern; ab 80,00 €
-       Bei Rot mit dem Fahrrad über die Ampel fahren; ab 60,00 €
 
Deshalb: Nehmen Sie im Straßenverkehr aufeinander Rücksicht, so lassen sich gefährliche Situationen und Ärger vermeiden!

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