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An dieser Stelle und über die Nufringer APP veröffentlichen wir aktuelle Mitteilungen.
Immer wieder kommt es an Fußgängerüberwegen zu brenzligen Situationen. Passanten und Autofahrer wissen leider allzu häufig nicht, wie man sich verkehrsgerecht an den Zebrastreifen verhält. Um Klarheit über die jeweiligen Rechte und Pflichten der beteiligten Verkehrsteilnehmer zu schaffen, gibt die Polizeidirektion Böblingen einige grundsätzliche Verhaltenshinweise für Fußgängerüberwege.
Bitte beachten Sie diese Grundsätze. Sie ermöglichen ein besseres Miteinander zwischen den vermeintlich schwachen Verkehrsteilnehmern und dem Fahrzeugverkehr.
Verstöße können im Falle eines Unfalles nicht nur schwerwiegende Personenschäden nach sich ziehen. Bei Feststellung eventueller Verantwortlichkeiten könnten sich aufgrund eingeleiteter Strafverfahren oder zivilrechtlicher Ansprüche erhebliche finanzielle Belastungen für den jeweiligen Verursacher ergeben. Während ein Fußgänger bei Missachtung seiner Pflichten sich stets selbst am meisten gefährdet, werden bei einem Fahrzeuglenker bei Versäumnissen am Zebrastreifen Punkte und Geldbußen fällig.
Gemeinde Nufringen
Hauptstraße 28
71154 Nufringen
Fon: 07032 9680-0
Fax: 07032 9680-60
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