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An dieser Stelle und über die Nufringer APP veröffentlichen wir aktuelle Mitteilungen.
Viele Eltern fahren regelmäßig ihre Kinder zur Schule und holen sie dort wieder ab. Sie nehmen dabei ihrem Kind die Möglichkeit, verkehrssicheres Verhalten einzuüben und täglich zu trainieren.
Für Kinder ist es wichtig, sich nicht nur auf dem Schulweg, sondern auch in der Freizeit verkehrssicher zu verhalten, zumal dann auch die Ablenkungsmöglichkeiten für das Kind größer sind. Umso wichtiger ist es, dass die Kinder das richtige Verkehrsverhalten so verinnerlicht haben, damit sie trotz dieser Ablenkungen auf den rund um sie herum stattfindenden Verkehr achten.
Als Eltern erweisen Sie Ihrem Kind nur vordergründig einen Dienst, wenn Sie es „verkehrssicher“ zur Schule fahren. Sie nehmen ihm damit die Möglichkeit, alltägliche Verkehrssituationen zu trainieren. Es kommt nicht von ungefähr, dass die Zahl der Unfälle mit Kindern während der Freizeit wesentlich größer ist als auf dem Schulweg.
Wenn Sie Ihr Kind dennoch zur Schule fahren, beachten Sie bitte bei Ihrer Fahrt zur Schule die straßenverkehrsrechtlichen Regelungen, vor allem im Bereich der Schule. Konflikte und Gefahren für die Kinder entstehen, wenn die Verkehrsregeln nicht beachtet werden, zum Beispiel durch zu schnelles Fahren, Halten im Halteverbot oder auf dem Gehweg.
Von besonderer Bedeutung sind die nachfolgenden Bestimmungen:
1. Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf Fußgänger ist dabei besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen (§ 2 Abs. 5 StVO).
2. Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist (§ 3 Abs. 2 a StVO).
Sicherlich können, wie in jedem Bereich so auch im Straßenverkehr, die gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften die eigene Vernunft und Rücksicht nicht ersetzen und jeder Hinweis und jede Bitte verhallt ungehört, wenn nicht Bereitschaft und Einsicht zu rücksichtsvollem Verhalten besteht.
Kraftfahrer müssen immer damit rechnen, dass Kinder die Straße überqueren und dabei nicht auf den Verkehr achten, dass sie aus Parklücken auf die Straße rennen oder plötzlich vom Gehweg auf die Straße laufen.
Deshalb grundsätzlich den Fuß vom Gaspedal nehmen und vorsichtig fahren, wenn Kinder am Straßenrand sind.
Da die Eltern am besten Temperament, Veranlagung und Entwicklungsstand ihrer Kinder zu beurteilen vermögen und zudem die speziellen Verkehrs- und Straßenverhältnisse ihrer Wohnumgebung kennen, sind sie in Sachen „sicherer Schulweg“ die besten Lehrer.
Üben Sie deshalb mit Ihrem Kind das verkehrsgerechte Verhalten auf dem Schulweg und verhalten Sie sich beispielhaft im Straßenverkehr.
Übrigens: Den Schulwegplan erhalten alle neuen Grundschüler von der Schule.
Gemeinde Nufringen
Hauptstraße 28
71154 Nufringen
Fon: 07032 9680-0
Fax: 07032 9680-60
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