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An dieser Stelle und über die Nufringer APP veröffentlichen wir aktuelle Mitteilungen.
...nur unter 3G
Einlass nur
- für bereits getestete, geimpfte oder genesene Besucherinnen und Besucher
- unter Vorlage eines amtlichen Ausweisdokuments
- einem elektronisch lesbaren aktuellen Antigen- oder PCR-Testnachweises oder elektronisch lesbaren, gültigen Genesenen- oder Impfnachweises
- mit medizinischer Maske
Entsprechend der geänderten CoronaVO in der ab 24.11.2021 geltenden Fassung und Regelungen des Sozialministeriums BW ist für nicht-immunisierte Besucherinnen und Besucher von Gemeinderatssitzungen in den Alarmstufen der Zutritt nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet.
Weiterhin gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske für alle Besucherinnen und Besucher.
Weiter müssen die Test-, Genesenen oder Impfnachweise grundsätzlich mit digitalen Anwendungen kontrolliert werden. Der Namen ist anhand von Ausweisdokumenten zu überprüfen. Damit ist der Zutritt allein mit dem gelben Impfpass nicht mehr möglich, es muss der QR-Code per App oder in Papierform mitgeführt werden (vgl. § 6a CoronaVO).
Wir bitten um Beachtung der Vorgaben der Landesregelung.
Bei weiteren Fragen dürfen Sie sich gerne an Herrn Stark Tel.: 07032/9680-30 oder Frau Kirschke Tel.: 07032/9680-35 wenden.
Gemeinde Nufringen
Hauptstraße 28
71154 Nufringen
Fon: 07032 9680-0
Fax: 07032 9680-60
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