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An dieser Stelle und über die Nufringer APP veröffentlichen wir aktuelle Mitteilungen.
Werte Unternehmerinnen und Unternehmer, Mitbürgerinnen und Mitbürger,
gerne informiert das Bürgermeisteramt auch zu steuerlichen Regelungen für den Fall, dass sie noch nicht bekannt sind.
Ab dem 1. Januar 2025 können kleine Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 100.000 € im Rahmen der neuen EU-Mehrwertsteuerregelung für KMU eine Mehrwertsteuerbefreiung in Anspruch nehmen.
Dies bedeutet:
Die Mehrwertsteuerregelung ist optional und wird in den folgenden EU-Mitgliedstaaten angeboten: Österreich, Kroatien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Deutschland, Ungarn, Italien, Lettland, Luxemburg, Niederlande, Polen, Slowakei, Slowenien und Schweden.
Gemeinde Nufringen
Hauptstraße 28
71154 Nufringen
Fon: 07032 9680-0
Fax: 07032 9680-60
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