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An dieser Stelle und über die Nufringer APP veröffentlichen wir aktuelle Mitteilungen.

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) beziffert Neubaubedarf

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) beziffert den Neubaubedarf vom Landkreis Böblingen auf jährlich rund 1600 Wohnungen pro Jahr bis zum Jahr 2030 aufgrund seiner Wohnungsbedarfsprognose.  Für gesamt Deutschland werden jährlich rund 320.000 Wohnungen benötigt. 

Auch in den kommenden Jahren bleibt demzufolge der Bedarf an Wohnraum in Deutschland hoch. Das BBSR hat die Prognose im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erstellt.

Den höchsten absoluten Bedarf an neuen Wohnungen sieht das BBSR in den nachfragestarken kreisfreien Großstädten und den angrenzenden Landkreisen im Umland. Allein in den sieben größten deutschen Städten (Berlin, München, Hamburg, Frankfurt am Main, Stuttgart, Köln und Düsseldorf) beziffert die Prognose den Bedarf auf jährlich 60.000 neue Wohnungen. Das entspricht einem Fünftel des Gesamtbedarfs.

Die Zahl der Haushalte wird der Prognose zufolge bis 2030 um 1,3 Prozent auf 42,6 Millionen wachsen, was die Nachfrage nach Wohnraum weiter antreibt. Die Zahlen der BBSR-Prognose liegen über den zuletzt realisierten Neubauzahlen: Im Jahr 2023 wurden 294.400 Wohnungen fertiggestellt, davon 262.900 in neu errichteten Gebäuden. Fast zwei Drittel der Baufertigstellungen in neu errichteten Gebäuden wurden im Geschosswohnungsbau realisiert. Die BBSR-Prognose geht von einer ähnlichen Verteilung aus: Von jährlich benötigten 320.000 Wohnungen entfallen rund 220.000 Wohnungen beziehungsweise 70 Prozent auf den Geschosswohnungsbau.

Der Bedarf an neuen Wohnungen kann laut BBSR sowohl durch Wohnungen in neuen Wohngebäuden als auch den Umbau von Immobilien, Dachaufstockungen oder die Wiedernutzung von Leerstand gedeckt werden.
Vor allem in den großen Zentren bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, bleibt auch mit dieser Prognose einer der großen sozialen und wohnungspolitischen Aufgaben aller am Bauprozess beteiligten Institutionen.

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken können selbst bauen oder auf Bauträger zugehen.

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