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An dieser Stelle und über die Nufringer APP veröffentlichen wir aktuelle Mitteilungen.
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Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
am 27.12.2024 hat der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst.
Die damit einhergehende vorgezogene Wahl des 21. Deutschen Bundestags findet offiziell am
Sonntag, den 23. Februar 2025 statt.
Aufgrund der Kurzfristigkeit der Wahl, insbesondere bezüglich der Briefwahl, werden wir regelmäßig Informationen auf unserer Homepage (www.nufringen.de) und im Mitteilungsblatt „NuN!“ veröffentlichen.
Als weitere Informationsquelle steht Ihnen die Seite des Innenministeriums (www.im.baden-wuerttemberg.de) zur Verfügung.
Ihre Wahlleitung
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Das Sachgebiet Ordnung und Soziales informiert zur Bundestagswahl
Hinweise für Briefwähler – Kurzer Zeitraum zwischen erhalt der Stimmzettel und Wahltag
Der Bundestag wurde aufgelöst und der Bundespräsident hat den 23. Februar 2025 als Wahltag bestimmt.
Aufgrund der früheren Wahl als eigentlich geplant, müssen bestimmte Fristen verkürzt werden. Dies betrifft Sie als Wähler vor allem auch bezüglich der Briefwahl. Mit der Briefwahl kann vor dem eigentlichen Wahltag gewählt werden, von zu Hause, unterwegs oder sogar aus dem Ausland.
Die Wahlbenachrichtigungen, welche alle Wahlberechtigten erhalten, werden ab Mitte Januar 2025 verschickt. Damit kann ab diesem Zeitpunkt bereits Briefwahl beantragt werden.
Aufgrund von verschiedenen Beschwerdefristen und Entscheidungen können die Stimmzettel allerdings voraussichtlich erst ab Donnerstag, den 30. Januar 2025 gedruckt werden. Diese werden vermutlich erst ab Donnerstag, den 06. Februar 2025 oder Freitag, den 07. Februar 2025 bei der Gemeinde eingehen. Erst ab diesem Zeitpunkt kann mit dem Versand der Briefwahlunterlagen begonnen werden. Damit ist der Zeitraum zwischen der Zustellung der Stimmzettel und dem Wahltag, an dem die Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde eingegangen sein müssen, sehr kurz. Hierbei ist auch jeweils die Postlaufzeit für den Hin- und Rückversand der Unterlagen zu beachten. Um hier möglichst wenig Zeit zu verlieren, ist vorgesehen, dass die Briefwahlunterlagen in Nufringen durch unsere Amtsboten direkt ausgetragen werden.
Der späte Versand der Unterlagen ist nicht durch die Gemeinde verursacht, sondern ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen, welche die Parteien zur Wahlvorbereitung beachten müssen.
Wir möchten Sie deshalb als Bürgerinnen und Bürger, welche durch Briefwahl wählen möchten, bereits jetzt darauf hinweisen, dass es sich um eine sehr kurze Frist für den Versand und Rückversand der Briefwahlunterlagen handelt. Außerdem möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie die Briefwahl auch direkt vor Ort (im Rathaus) wahrnehmen können, dies würde den Postweg, welcher ebenfalls Zeit in Anspruch nimmt, sparen. Die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen direkt bei der Gemeinde abzugeben oder einzuwerfen, um sicherzustellen, dass sie rechtzeitig eingehen, bleibt selbstverständlich weiterhin bestehen. Damit Ihre Stimme zählt, muss der Wahlbrief spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr bei der Gemeinde vorliegen.
Gemeinde Nufringen
Hauptstraße 28
71154 Nufringen
Fon: 07032 9680-0
Fax: 07032 9680-60
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