Gemeinde Nufringen

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An dieser Stelle und über die Nufringer APP veröffentlichen wir aktuelle Mitteilungen.

Das Sachgebiet Ordnung informiert: Verhaltenshinweise für Fußgängerüberwege

Immer wieder kommt es an Fußgängerüberwegen zu brenzligen Situationen. Passanten und Autofahrer wissen leider allzu häufig nicht, wie man sich verkehrsgerecht an den Zebrastreifen verhält. Um Klarheit über die jeweiligen Rechte und Pflichten der beteiligten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu schaffen, gibt die Polizei einige grundsätzliche Verhaltenshinweise für Fußgängerüberwege.

  • Oberstes Gebot an Zebrastreifen ist das Aufbauen eines Blickkontaktes zwischen Fußgängern und Fahrzeuglenkern. Gegenseitige Toleranz und Akzeptanz haben sich schon immer als probateste Mittel bei Unklarheiten im Straßenverkehr bewährt. 
  • An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge den Fußgängern das Überqueren der Fahrbahnen zu ermöglichen. 
  • Wollen Fußgänger die Fahrbahn erkennbar überqueren, haben sich Fahrzeuge mit mäßiger Geschwindigkeit dem Überweg zu nähern, wenn nötig hat der Fahrzeugverkehr anzuhalten. 
  • Bei stockendem Verkehr dürfen Fahrzeuge nicht auf dem Fußgängerüberweg zum Stehen kommen. 
  • An Zebrastreifen ist das Überholen verboten. 
  • Verläuft die Markierung des Fußgängerüberweges auch über andere Straßenteile, wie zum Beispiel über einen parallel zur Straße verlaufenden Radweg, so unterliegen auch die Benutzer dieses Straßenteils den Verhaltensvorschriften für Fahrzeuge. 
  • Wird der markierte Fußgängerüberweg durch bauliche Maßnahmen (zum Beispiel Verkehrsinsel) oder auch durch anderweitige Markierungen in der Straßenmitte unterbrochen, besteht für den Fahrzeugverkehr auf der gegenüberliegenden Fahrbahn so lange keine Wartepflicht bis der Fußgänger diesen baulich getrennten Fahrbahnteil erreicht hat. Es gilt aber auch hier, stets vorsichtig und vorausschauend an einen solchen Fußgängerüberweg heranzufahren. 
  • Der Fußgänger hat nach seinen Möglichkeiten den Überweg zügig zu passieren. 
  • Fußgänger sollten darauf achten, sich nicht in der Nähe eines Fußgängerüberweges aufzuhalten, ohne diesen wirklich passieren zu wollen. 
  • Wie der Name schon sagt, handelt es sich beim Fußgängerüberweg um eine Überquerungsmöglichkeit der Fahrbahn für Fußgänger. Radfahrer müssen somit vor dem Zebrastreifen absteigen und zu Fuß, das Fahrrad schiebend, den Überweg passieren. 

Bitte beachten Sie diese Grundsätze. Sie ermöglichen ein besseres Miteinander zwischen den vermeintlich schwachen Verkehrsteilnehmern und dem Fahrzeugverkehr. 
Verstöße können im Falle eines Unfalles nicht nur schwerwiegende Personenschäden nach sich ziehen. Bei Feststellung eventueller Verantwortlichkeiten könnten sich aufgrund eingeleiteter Strafverfahren oder zivilrechtlicher Ansprüche erhebliche finanzielle Belastungen für den jeweiligen Verursacher ergeben. Während ein Fußgänger bei Missachtung seiner Pflichten sich stets selbst am meisten gefährdet, werden bei einem Fahrzeuglenker bei Versäumnissen am Zebrastreifen Punkte und Geldbußen fällig.

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