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Grund- und Gewerbesteuer 2. Quartal 2024 - Fälligkeit Quartalzahler 2. Quartal 2024

Zweite Rate der Gewerbe- und Grundsteuern 2024 wird fällig
 

Am 15. Mai 2024 werden die vierteljährlichen Vorauszahlungsraten der Grundsteuer und der Gewerbesteuer für das 2. Quartal 2024 fällig.

 

Der zu zahlende Steuerbetrag ergibt sich aus dem letzten Jahressteuerbescheid oder dem zuletzt an den Steuerpflichtigen ergangenen Änderungsbescheid.

 

Wird die jeweilige Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, entstehen zusätzliche Nebenforderungen, wie Mahngebühren und Säumniszuschläge.

 

Um dies zu vermeiden, können Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen.

 

Die Teilnahme am Abbuchungsverfahren hilft, unsere Verwaltung zu rationalisieren und somit Steuergelder zu sparen. Auch für Sie ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates vorteilhaft:

 

-  geringere Bankgebühren

-  kein Überwachen der Zahlungstermine

-  kein Ausfüllen von Überweisungsbelegen

-  der Weg zur Gemeindekasse entfällt

-  keine Mahnung mit Mahngebühren

-  keine Säumniszuschläge

-  keine Nachteile, da Sie das uns erteilte Lastschriftmandat jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen können.

 

Gerne können Sie uns mit dem nachstehenden Formular (Anlage) ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilen. Das Formular finden Sie auch auf unserer Homepage.

Das ausgefüllte und unterschriebene Formular können Sie uns per Post, per E-Mail (p.klitsch@nufringen.de) oder per Fax (Fax 9680-842) zusenden. 

 

Bei Steuerpflichtigen, die bereits am Abbuchungsverfahren teilnehmen, werden die fälligen Beträge termingerecht zum 15. Mai 2024 von den angegebenen Konten abgebucht.

 

Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Klitsch - unter Tel. 9680-42 - gerne zur Verfügung.

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