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Richtige Entsorgung in den Verkaufsstellen oder auf dem Wertstoffhof
E-Zigaretten liegen seit Jahren im Trend und auch Einweg-Produkte werden immer beliebter. Was ihre Entsorgung angeht, sind sie alles andere als einfach. Und eins ist klar, beide gehören nicht in die Restmülltonne! E-Zigaretten enthalten fest verbaute Lithium-Ionen-Akkus und müssen separat entsorgt werden. Ein Lithium-Ionen-Akku kann sich durch eine Beschädigung entzünden; erst vor wenigen Wochen hat ein Brand große Schäden auf dem Wertstoffhof in Weil der Stadt angerichtet; verursacht mutmaßlich durch einen unsachgemäß entsorgten Akku. Ein solcher Brand kann auch bereits in der Mülltonne oder im Müllfahrzeug ausbrechen.
„Einweg-E-Zigaretten und E-Zigaretten sind Elektrogeräte, die Batterien enthalten, welche fest im Gerät verbaut und nicht zu entnehmen sind“, erklärt Thomas Koch, Werkleiter des Abfallwirtschaftsbetriebs Böblingen. „Deshalb müssen sie in den entsprechenden Verkaufsstellen oder auf unseren Wertstoffhöfen als E-Schrott abgegeben werden.“ Abgabestellen für Elektrogeräte mit fest eingebautem Akku – und damit auch für die E-Zigaretten - hat der Abfallwirtschaftsbetrieb auf 16 Wertstoffhöfen im Landkreis eingerichtet. Diese sind unter www.awb-bb.de/wertstoffhofliste zu finden.
Verkaufsstellen haben ebenfalls die Pflicht, E-Zigaretten und Einweg-E-Zigaretten kostenlos zurückzunehmen. Die Rücknahmepflicht besteht im Übrigen für alle Elektrogerätetypen, die Einzelhändler oder auch Märkte in ihrem Warensortiment anbieten. Alle Elektroaltgeräte sollten separat gesammelt und dem Recycling zugeführt werden, denn sie enthalten wertvolle Materialien und Stoffe, die wiederverwertet werden können und somit zur Schonung unserer endlichen Rohstoffe beitragen. Eine andere Lösung ist, solchen Müll von vornherein zu vermeiden. Der jüngst getroffene Beschluss des Bundesrats im November 2024 macht den Weg frei für ein nationales Verbot von Einweg-E Zigaretten.
Gemeinde Nufringen
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71154 Nufringen
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