Gemeinde Nufringen

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Alle Infos aus Ihrem Amtsblatt sind jetzt online

 

Ab sofort finden Sie alle Inhalte aus Ihrem Amtsblatt online unter https://nussbaumwelt.net/nm-nufringen.
Dort lesen Sie alle Bekanntmachungen, Events und Storys aus unserer Region.

Die Plattform dient als Knotenpunkt für eine lebendige Vernetzung zwischen Bürgern, Kommunen, Vereinen und Unternehmen.
Entdecken Sie die Vielfalt lokaler Initiativen und bleiben Sie auf dem Laufenden über Entwicklungen und Entscheidungen in unserer Kommune, die Ihren Alltag direkt beeinflussen.
Sie können Ihren Umkreis individuell anpassen und erhalten damit alle Nachrichten aus Regionen, die Sie wirklich interessieren. Damit wissen Sie immer Bescheid, was lokal und regional passiert.

Mit NUSSBAUM sind Sie nicht nur informiert, sondern auch eng mit Ihrer lokalen Gemeinschaft verbunden.

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Berichte und Bekanntgaben der Gemeindeverwaltung finden Sie

SVLFG startet zweite Förderaktion

Ab dem 1. März beginnt die zweite Förderaktion der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zu ausgewählten Präventionsprodukten. Bezuschusst wird dann der Kauf von Sonnen- und Hitzeschutzprodukten sowie Kühlkleidung.
 
Sonnenschutz im Einheitslook muss nicht sein. Es gibt eine Vielzahl von modernen und gleichzeitig zweckmäßigen Kopfbedeckungen, die im Arbeitsalltag vor UV-Strahlung schützen. Die SVLFG fördert den Kauf solcher und weiterer Sonnenschutzprodukte, darunter auch Kühlkleidung. Im Einzelnen sind dies:

Produktbezeichnung Maximalförderung
Kühlkleidung (Westen, Kühlcaps mit Nackenschutz, Kühlshirts)
Sonnenschutzkappen mit Nackenschutz
Sonnenschutzzelte (nur für Arbeitgeberbetriebe)
50%, max. 800 Euro

 
Werden mehrere Produkte gekauft, beträgt die Förderung einmalig bis zu 800 Euro für die zusammengerechneten Kaufbeträge. Die Produkte können daher auch gemischt werden. Neben der Maximalförderung ist die Fördersumme auf höchstens 50 Prozent des zuletzt gezahlten Jahresbeitrages begrenzt. Die Produkte dürfen erst nach der Förderzusage gekauft werden. Die Aktion endet, wenn die Fördersumme aufgebraucht ist, spätestens am 30.11.2025.
Informationen hierzu finden sich auch unter www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern.

Wichtige Voraussetzung

Anträge und später die Rechnungen können ausschließlich über das Versichertenportal „Meine SVLFG“ eingereicht werden. Die Antragsformulare stehen dort ab 1. März, 12 Uhr, zur Verfügung.
Die SVLFG empfiehlt, sich rechtzeitig zu registrieren unter: https://portal.svlfg.de

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