Gemeinde Nufringen

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Alle Infos aus Ihrem Amtsblatt sind jetzt online

 

Ab sofort finden Sie alle Inhalte aus Ihrem Amtsblatt online unter https://nussbaumwelt.net/nm-nufringen.
Dort lesen Sie alle Bekanntmachungen, Events und Storys aus unserer Region.

Die Plattform dient als Knotenpunkt für eine lebendige Vernetzung zwischen Bürgern, Kommunen, Vereinen und Unternehmen.
Entdecken Sie die Vielfalt lokaler Initiativen und bleiben Sie auf dem Laufenden über Entwicklungen und Entscheidungen in unserer Kommune, die Ihren Alltag direkt beeinflussen.
Sie können Ihren Umkreis individuell anpassen und erhalten damit alle Nachrichten aus Regionen, die Sie wirklich interessieren. Damit wissen Sie immer Bescheid, was lokal und regional passiert.

Mit NUSSBAUM sind Sie nicht nur informiert, sondern auch eng mit Ihrer lokalen Gemeinschaft verbunden.

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Berichte und Bekanntgaben der Gemeindeverwaltung finden Sie

Grund- und Gewerbesteuer 1. Quartal 2025 - Fälligkeit Quartalszahler 1. Quartal 2025

Grund- und Gewerbesteuer 1. Quartal 2025
Fälligkeit Quartalszahler 1. Quartal 2025          
 
Erste Rate der Gewerbe- und Grundsteuern 2025 wird fällig
 
Am 15. Februar 2025 werden die vierteljährlichen Vorauszahlungsraten der Grundsteuer und der Gewerbesteuer für das 1. Quartal 2025 fällig.
 
Der zu zahlende Steuerbetrag ergibt sich aus dem letzten Jahressteuerbescheid oder dem zuletzt an den Steuerpflichtigen ergangenen Änderungsbescheid.
 
Wird die jeweilige Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, entstehen zusätzliche Nebenforderungen, wie Mahngebühren und Säumniszuschläge.
 
Um dies zu vermeiden, können Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen.
 
Die Teilnahme am Abbuchungsverfahren hilft, unsere Verwaltung zu rationalisieren und somit Steuergelder zu sparen. Auch für Sie ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates vorteilhaft:
 
-              geringere Bankgebühren
-              kein Überwachen der Zahlungstermine
-              kein Ausfüllen von Überweisungsbelegen
-              der Weg zur Gemeindekasse entfällt
-              keine Mahnung mit Mahngebühren
-              keine Säumniszuschläge
-              keine Nachteile, da Sie das uns erteilte Lastschriftmandat jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen können.
 
Gerne können Sie uns mit dem nachstehenden Formular ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilen. Das Formular finden Sie auch auf unserer Homepage.
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular können Sie uns per Post, per E-Mail (p.klitsch@nufringen.de) oder per Fax (Fax 9680-842) zusenden.
 
Bei Steuerpflichtigen, die bereits am Abbuchungsverfahren teilnehmen, werden die fälligen Beträge termingerecht zum 15. Februar 2025 von den angegebenen Konten abgebucht.
 
Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Klitsch - unter Tel. 9680-42 - gerne zur Verfügung.