Gemeinde Nufringen

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Alle Infos aus Ihrem Amtsblatt sind jetzt online

 

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Dort lesen Sie alle Bekanntmachungen, Events und Storys aus unserer Region.

Die Plattform dient als Knotenpunkt für eine lebendige Vernetzung zwischen Bürgern, Kommunen, Vereinen und Unternehmen.
Entdecken Sie die Vielfalt lokaler Initiativen und bleiben Sie auf dem Laufenden über Entwicklungen und Entscheidungen in unserer Kommune, die Ihren Alltag direkt beeinflussen.
Sie können Ihren Umkreis individuell anpassen und erhalten damit alle Nachrichten aus Regionen, die Sie wirklich interessieren. Damit wissen Sie immer Bescheid, was lokal und regional passiert.

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Berichte und Bekanntgaben der Gemeindeverwaltung finden Sie

Geschützte Feiertage im November und Dezember

Wir bitten um Beachtung des besonders geschützten Feiertage im Zeitraum November - Dezember

Im Zeitraum November - Dezember gibt es verschiedene Feiertage, die nach dem Feiertagsgesetz wie folgt besonders geschützt sind:

- Allerheiligen, Freitag, 01. November 2024:
Es dürfen in der Zeit von 03.00 Uhr bis 24.00 Uhr keine öffentlichen Tanzunterhaltungen und Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen stattfinden.
 
- Volkstrauertag, Sonntag, 17. November 2024:
Für den Volkstrauertag gelten dieselben Bestimmungen wie für Allerheiligen. Außerdem können öffentliche Veranstaltungen verboten werden, wenn sie nach den örtlichen Verhältnissen Anstoß erregend sind.
 
- Totengedenktag, Sonntag, 24. November 2024:
Es sind in der Zeit von 03.00 Uhr bis 24.00 Uhr folgende Veranstaltungen verboten:
-       öffentliche Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen,
-       sonstige öffentliche Veranstaltungen, soweit sie nicht der Würdigung des Feier­tages oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen,
-       öffentliche Sportveranstaltungen bis 13.00 Uhr,
-       öffentliche Tanzveranstaltungen,
-       Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirt­schaftsräumen.
 
- Heiligabend, Dienstag, 24. Dezember 2024:
Öffentliche Tanzunterhaltungen sind ab 03.00 Uhr nicht erlaubt.
 
- 1. Weihnachtsfeiertag, Mittwoch, 25. Dezember 2024:
Verboten sind:
-       Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirt­schaftsräumen,
-       öffentliche Sportveranstaltungen bis 11.00 Uhr.
 
Silvester, Dienstag, 31. Dezember 2024:
Nicht erlaubt sind Veranstaltungen in der Nähe von Kirchen von 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr. Öffentliche Veranstaltungen und Vergnügungen können verboten werden, wenn sie nach den örtlichen Verhältnissen Anstoß erregend sind.
 
Es wird um Beachtung gebeten.