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Berichte und Bekanntgaben der Gemeindeverwaltung finden Sie
Gerne erholt man sich in der freien Landschaft. Dabei soll jedoch jeder durch sein Verhalten dazu beitragen, dass Natur und Landschaft pfleglich genutzt und vor Schäden bewahrt werden.
Gerade für Kinder sind die Getreide- und Maisfelder oftmals magische Anziehungspunkte, um dort Verstecken zu spielen oder ein Lager zu bauen. Leider kommt es auch immer wieder vor, dass man aus Bequemlichkeit eine Abkürzung über landwirtschaftlich genutzte Flächen wählt.
Grünland und Flächen für Grünfutter werden als Auslauf für Hunde genutzt, die hier ihr „Geschäft“ machen und somit das Futter für die Rinder, Pferde und Schafe verunreinigen. Manche werfen hier sogar ihre Abfälle weg, was selbstverständlich ebenfalls verboten ist.
Zum Schutz der landwirtschaftlichen Flächen und damit zur Sicherung der Ernährung und Rohstoffe ist auf den bewirtschafteten Landwirtschaftsflächen das Recht auf Erholung beschränkt auf Zeiten, die keine Nutzzeiten sind.
Als Nutzzeit gilt auf Ackerland die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte. Das ist z. B. bei Wintergetreide je nach Getreideart die Zeit zwischen September/Oktober und der Ernte im Juli/August, bei Sommergetreide etwa die Zeit von März bis August/September. Der Winterraps wird ab Mitte August gesät und im Juli/August geerntet. Über die gleiche Zeit erstreckt sich somit die Nutzzeit. Bei Grünland beginnt die Nutzzeit etwa Ende März, also mit Beginn des Wachstums und endet im Oktober/November. Die Klimaerwärmung verändert die Zeiten.
Bitte denken Sie daran:
Auf landwirtschaftlich genutzten Flächen werden Futtermittel, Lebensmittel und Rohstoffe erzeugt. Außerdem erfolgt durch Landwirtschaftsflächen die Grundwasserneubildung für unser Trinkwasser und der auf diesen Flächen aufwachsende Kulturpflanzenbestand dient als Luftfilter. Bitte üben Sie die Rechte als Erholungssuchender vernünftig aus und sehen es als einen persönlichen Beitrag zur Landwirtschaft, Landschafts- und Bodenkultur!
Unser Appell geht insbesondere auch an die Eltern:
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Kinder nicht in den Feldern spielen – wie schnell kann ein Unglück geschehen, wenn die Kinder, beim Spielen im Mais- oder Getreidefeld vertieft, den sich nähernden Mähdrescher nicht beachten! Die Landwirte haben kaum eine Chance, im Feld spielende Kinder rechtzeitig zu erkennen.
Gemeinde Nufringen
Hauptstraße 28
71154 Nufringen
Fon: 07032 9680-0
Fax: 07032 9680-60
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