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Berichte und Bekanntgaben der Gemeindeverwaltung finden Sie
Sträucher, Bäume und Hecken beleben und verschönern das Ortsbild und verbessern die Lebensräume für Mensch und Tier. Leider können durch diese auch gefährlichen Situationen hervorgerufen werden. Bei uns eingehende Hinweise und Beschwerden sowie selbst durchgeführte Ortsbesichtigungen zeigen, dass an Kreuzungen, Einmündungen sowie Fuß- und Radwegen immer wieder Behinderungen durch überhängende Äste und zu breit und zu hochwachsende Hecken bestehen.
Dann kann es nur heißen: „Bitte zurückschneiden!“
Bitte prüfen Sie auch, ob Straßenlampen an der Grundstücksgrenze oder Verkehrsschilder zugewachsen sind und diese freigeschnitten werden müssen.
Zugewachsene Straßenlampen, Verkehrsschilder und Straßenbezeichnungen beeinträchtigen die Verkehrssicherheit, Ortsfremde können sich schwerer orientieren. Nach § 28 Abs. 2 des Straßengesetzes dürfen Anpflanzungen aller Art sowie Zäune, Stapel, Haufen und andere mit einem Grundstück nicht fest verbundene Einrichtungen nicht angelegt werden, wenn sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können. Sind solche Anpflanzungen bzw. Hindernisse bereits vorhanden, so sind sie zu beseitigen.
Besonders gefährdet sind Kinder, die nach der Straßenverkehrsordnung bis zum vollendeten 8. Lebensjahr mit ihrem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen. Werden sie beispielsweise durch überhängende Äste zum Ausweichen auf die Straße verleitet, besteht für sie erhöhte Unfallgefahr. Neben der möglichen Verletzung des Kindes drohen Ihnen erhebliche Schadensersatzforderungen.
Um Gefahrensituationen von vornherein zu vermeiden, bitten wir Sie, folgende Hinweise zu beachten:
1. Beachten Sie schon vor dem Pflanzen, welches Ausmaß Sträucher, Bäume und Hecken schon nach wenigen Jahren annehmen können. Entscheiden Sie sich für schwach wachsende Pflanzen oder halten Sie ausreichend Abstand zur Grundstücksgrenze.
2. Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume an Straßen, Wegen und Gehwegen rechtzeitig so weit zurück, dass Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer den ihnen zugedachten Verkehrsraum auch ohne Gefahren nutzen können. Beachten Sie auch das sogenannte „Lichtraumprofil“, das von allen Grundstückseigentümern einzuhalten ist, deren Grundstücke an öffentliche Straßen sowie Geh- und Radwege angrenzen.
Bei öffentlichen Verkehrsflächen ist der Luftraum über den Fahrbahnen bis 4,50 m und über Geh- und Radwegen bis mindestens 2,50 m Höhe von überhängenden Ästen und Zweigen freizuhalten.
Der Bewuchs entlang der Fahrbahnen, Geh- und Radwege ist bis zur Fahrbahn-, Geh- bzw. Radweghinterkante zurückzuschneiden.
3. Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume in Bereichen von Straßeneinmündungen und Kreuzungen so weit zurück, dass Sichtbehinderungen und Verkehrsgefährdungen ausgeschlossen werden.
4. Schneiden Sie auch Hecken, Sträucher und Bäume im Bereich von Straßenlampen und Verkehrsschildern so weit zurück, dass die Lampen ihre Beleuchtungsfunktion erfüllen und die Schilder mühelos gelesen werden können.
Bitte nehmen Sie Rücksicht und beachten Sie diese Hinweise. Als Verkehrsteilnehmer/innen erwarten Sie, dass andere Grundstückseigentümer bzw. -besitzer alles unternehmen, um Sie selbst und Ihre Angehörigen vor Gefahren zu schützen. Legen Sie diesen Maßstab auch an Ihr eigenes Verhalten an. Beachten Sie bitte auch, dass Sie als Grundstückseigentümer/in bzw. –besitzer/in verkehrssicherungspflichtig sind und im Schadensfall mit erheblichen Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden können.
Gemeinde Nufringen
Hauptstraße 28
71154 Nufringen
Fon: 07032 9680-0
Fax: 07032 9680-60
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