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Berichte und Bekanntgaben der Gemeindeverwaltung finden Sie
Immer wieder werden Waldbrände durch achtlos weggeworfene Zigarettenkippen verursacht. Deshalb möchten wir auch besonders auf die folgende Rechtsvorschrift hinweisen:
In Deutschland ist das Rauchen im Wald vom 1. März bis 31. Oktober verboten.
Sehr oft kann der aufmerksame Beobachter feststellen, mit welcher Selbstverständlichkeit so mancher Raucher seine Kippe einfach in die Gegend schnippt, wenn sie zu Ende geraucht ist. Vielen scheint diese Unsitte bereits als feste Gewohnheit in Fleisch und Blut übergegangen zu sein; daraufhin angesprochen, wird diesen Rauchern oftmals erst wieder bewusst, was sie eigentlich anrichten können.
So wird sich wahrscheinlich kaum ein ungewollter Brandstifter später einmal wundern oder gar den Zusammenhang mit seinem (Fehl-)Verhalten erkennen, wenn er in seiner Lokalzeitung darüber erfährt, dass ausgerechnet der Wald abgebrannt ist, in dem er so gerne und häufig seinen Spaziergang absolviert.
Es wird dringend darum gebeten, das bestehende Rauchverbot im Wald einzuhalten.
Gemeinde Nufringen
Hauptstraße 28
71154 Nufringen
Fon: 07032 9680-0
Fax: 07032 9680-60
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