Gemeinde Nufringen

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Öffentliche Bekanntmachung - Bauleitplanung Gemeinde Nufringen - Zweite Entwürfe der Bebauungspläne ...

Öffentliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Nufringen
Zweite Entwürfe der Bebauungspläne „Hinterer Steig Süd“ und „Gansäcker“, Nufringen
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Wichtiger Hinweis zum anstehenden Verfahren
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das „Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften“ vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) am 7. Juli 2023 in Kraft getreten ist. Der Artikel 1 enthält Änderungen des Baugesetzbuchs (BauGB) und Artikel 2 Änderungen der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Eine Berichtigung des Gesetzes erfolgte am 8. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 214).  
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Nufringen hat am 06.05.2024 in öffentlicher Sitzung den beiden zweiten Entwürfen der Bebauungspläne „Hinterer Steig Süd“ und „Gansäcker“ einschließlich Textteile und Begründungen mit Datum vom 16.04.2024, und den Entwürfen der zusammen mit diesen aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 74 Landesbauordnung Baden-Württemberg zugestimmt und beschlossen diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslage der Bebauungspläne erfolgt nach der in Kraft getretenen Änderung des BauGB mit Berichtigung vom 08. August 2024 in erster Linie gemäß § 3 Abs. 2, Satz 1 BauGB nur noch über das Internet. Gleichwohl werden die per Internet veröffentlichen Unterlagen im Rathaus Nufringen zur Einsichtnahme zugänglich gemacht.
 
Deshalb wird hiermit angekündigt, dass mit „Öffentlicher Bekanntmachung“ die Beteiligung der Öffentlichkeit für die beiden zweiten Entwürfe der Bebauungspläne „Hinterer Steig Süd“ und „Gansäcker“ nach § 3 Abs. 2 BauGB über die Homepage der Gemeinde Nufringen zum 21. Mai 2024 erfolgen wird.
Ab diesem Zeitpunkt sind bis einschließlich dem 28. Juni 2024 die Entwürfe der Bebauungspläne im Rathaus der Gemeinde Nufringen, Hauptstraße 28, im Foyer des 1. Obergeschosses neben dem Büro 1.08 während der Öffnungszeiten für jedermann zugänglich öffentlich ausgelegt.
 
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr,
Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr und Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
 
Donnerstags und freitags ist der Zutritt nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Zur Einsicht in die Bebauungsplanunterlagen dürfen Sie auch ohne einen vorherigen Termin klingeln, Sie erhalten dann Einlass.

Die signierte öffentliche Bekanntmachung finden Sie in der Anlage.
 
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