Hauptmenü
- Gemeinde & Politik
- Wahlen & Ergebnisse
- Rathaus & Bürgerservice
- Leben & Wohnen
- Freizeit & Vereine
- Wirtschaft, Bauen, Ausschreibungen & Nachhaltigkeit
Broschüre der Ortskernsanierung 2017/2018
Flyer des 1. Bauabschnittes der Ortskernsanierung 2017/2018
Flyer des 2. Bauabschnittes der Ortskernsanierung 2017/2018
Flyer des 3. Bauabschnittes der Ortskernsanierung 2018
Flyer des 4. Bauabschnittes der Ortskernsanierung 2018
Flyer zum Open House und Einweihung Neue Mitte am 16. & 17.03.2019
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
obwohl wir bereits im Amtsblatt darauf hingewiesen haben, dass auf die Fütterung von Tauben im Wohngebiet verzichtet werden soll, erreichen uns erneut Hinweise zu Fütterungen im Ort, einem entsprechenden Anstieg der Taubenpopulation und Beschwerden zu verursachten Schäden.
Am Rathaus mussten bereits kostenaufwendig verstopfte Dachrinnen von Ästen für Nester freigeräumt werden. Hinzu kommt die Verunreinigung durch Taubenkot, die nicht nur schlicht unschön anzusehen ist, sondern auch durch die ätzende Wirkung zu Beschädigungen an Bauwerken führt. Betroffen ist auch unsere denkmalgeschützte Pelagiuskirche und das Alte Rathaus.
Aktuell wurden an mehreren privaten Gebäuden bei Schornsteinreinigungen brennbare Nistrückstände in aktuell befeuerten Kaminen rechtzeitig entfernt. Berichtet wird auch zu Lärmbelästigungen und Schlafbeeinträchtigungen von Dachgeschossbewohnern. Über die Nester an Wohnhäusern können Parasiten wie z.B die Taubenlaus oder Milbe in den Wohnraum gelangen.
Darum bitten wir Sie erneut eindringlich das Füttern der Tiere überall im Wohngebiet zu unterlassen. Wir weisen auch ausdrücklich nochmal auf das Taubenfütterungsverbot des § 12 der Polizeiverordnung der Gemeinde Nufringen hin. Wer dennoch vorsätzlich oder fahrlässig Tauben im Sinne des § 12 Polizeiverordnung füttert, handelt nach § 19 Abs. 1 Nr. 13 Polizeiverordnung ordnungswidrig. Verstöße gegen das Taubenfütterungsverbot können als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einer Geldbuße von bis zu 2.000 € geahndet werden.
Wir sind daran interessiert den Bestand an Tauben im Gemeindegebiet zu verringern oder ihre Anzahl zumindest auf einem niedrigen Niveau zu stabilisieren. Ein wichtiger Aspekt der die weitere Ausbreitung verhindert, ist das Fütterungsverbot auf öffentlichen Flächen. Das Füttern der Tauben schafft nachweislich eine Abhängigkeit, die auch unter Tierschutzgesichtspunkten nicht unumstritten ist. Zusätzlich werden dadurch noch weitere Tauben angelockt.
Wir hoffen dies liegt auch in Ihrem Interesse und danken daher für Ihr Verständnis. Wir nehmen selbstverständlich auch weitere Hinweise zu Schäden unter der Email gemeinde(@)nufringen.de oder telefonisch zu den Öffnungszeiten unter Telefon 07032/9680-0 entgegen.
Ihre Gemeindeverwaltung
Gemeinde Nufringen
Hauptstraße 28
71154 Nufringen
Fon: 07032 9680-0
Fax: 07032 9680-60
E-Mail schreiben