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Ukraine - Aktuelle Informationen...


Der Landkreis Böblingen unterstützt die Menschen aus der Ukraine mit verschiedenen Hilfsangeboten. Unter der Telefon-Nr. 07031/663-3838 ist eine Hotline eingerichtet.
Außerdem ein Mail-Postfach (ukraine(@)lrabb.de)

Hier finden sich Infos zum zentralen Spendenkonto von Landkreis, Kommunen und Kreissparkasse.

Hier ein Mitschnitt zur Info rund um das Ehrenramt für die Menschen aus der Ukraine.

Das Land Baden-Württemberg hat ebenfalls eine Telefon-Hotline eingerichtet., die mit russisch und ukrainisch sprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt ist. Telefon-Nr. 0800 70 22 500

Zentrale HotlineMo – Fr von 9 bis 12 Uhr07031/663-3838E-Mail schreiben


Infos für geflüchtete Menschen aus der Ukraine

Infos zur Registrierung für Geflüchtete auf Ukrainisch hier (399,2 KiB).

Geflüchtete Menschen aus der Ukraine erhalten den Status von „Vertriebenen“ im Sinne des § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und einen Anspruch auf Erhalt einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sowie Zugang zu den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach § 1 Abs. 1 Nr. 3a AsylblG.

  • Status Aufenthalt
    Personen aus der Ukraine dürfen visafrei in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich zunächst für 90 Tage wie Urlaubsreisende hier aufhalten. Dieser Zeitraum kann um weitere 90 Tage verlängert werden. In dieser Zeit besteht keine Verpflichtung, sich bei den Behörden zu melden.
    Wenn es Unterbringung, Sozialleistungen oder Krankenhilfe braucht, eine Arbeitserlaubnis beantragt oder Kinder in den Schulen angemeldet werden sollen, dann baucht es die Meldung bei den Ausländerbehörden.
  • Was ist zu tun?
    Voraussetzung für die Beantragung von Leistungen (AsylblG) ist die Anmeldung beim örtlichen Rathaus. Eine förmliche Registrierung wird später nachgeholt.
    Für die Auszahlung von Leistungen wurde ein vereinfachter Leistungsantrag entworfen. Dieser kann hier (484,1 KiB) (1,059 MiB) abgerufen und ausgefüllt werden. Anschließend kann er beim Rathaus abgegeben werden. Es wird dann ein Termin vereinbart für eine Bargeldauszahlung, oder kann ein Konto angegeben werden (für bargeldlose Zahlung).
    In Notfällen können vorab direkt im Landratsamt bei der Unteren Aufnahmebehörde die Gewährung von Leistungen beantragt werden und ggf. ein Einkaufsgutschein für den dringendsten Bedarf als Vorschuss erhalten werden. Dies gilt auch für die Übernahme von Kosten bei einem dringenden Arztbesuch. In dringenden Notfällen kann ein Arzt natürlich direkt aufgesucht werden.
  • Unterbringung
    Personen, die privat untergebracht sind, bleiben sofern möglich dort. Bei Bedarf von Leistungen gelten die oben beschriebenen Vorgehensweisen.
    Personen, die keine Unterkunft haben oder wo private Unterbringung nicht mehr möglich ist, wenden sich zunächst an das jeweilige Rathaus.
    Der Landkreis informiert die Städte und Gemeinden über Wohnraum, der dem Landratsamt angeboten werden. Örtliche Paten bzw. ehrenamtliche Helfer unterstützen bei der Unterbringung.
  • Bildung und Arbeit
    Die Aufnahme von Kindern in die örtlichen Kindergärten soll, je nach Kapazität, erfolgen, wenn dies gewünscht ist.
    Schulpflichtige Kinder können die Schulen besuchen; hier laufen aktuell Vorbereitungen, um mehr Plätze in den Vorbereitungsklassen zu schaffen.  
    Für beides – Kindergarten oder Schule – gilt, dass evtl. noch ein Masern-Impfschutz verabreicht werden muss.
    Erwachsene können Integrationskurse besuchen; auch hier werden Plätze und entsprechende Kursangebote geschaffen.
    Es ist vorgesehen, dass die ukrainischen Kriegsflüchtlinge eine Arbeitserlaubnis erhalten. Bei konkreten Arbeitsplatzangeboten ist für die Erteilung der Arbeitserlaubnis der Kontakt zur jeweils zuständigen Ausländerbehörde aufzunehmen.

Zentrale Hotline (Unterkunft, Sprache und Beratung)

Beim Landratsamt ist eine Hotline (07031/663-3838) geschaltet für folgende Hilfsangebote:

  • Unterkunft
    Menschen, die ein Zimmer oder eine Unterkunft anbieten, können sich melden.
  • Sprache
    Menschen, die die ukrainische oder russische Sprache beherrschen, können sich melden.
  • Beratung
    Flüchtlinge werden in aufenthalts-, leistungs- sowie asylrechtlichen Fragen beraten.

Infos rund um privaten Wohnraum

Der Landkreis hat ein Merkblatt aufgelegt, das alle Infos bündelt rund um die private Unterbringung. 

  • Wie kann ich eine freie Wohnung oder freie Zimmer melden 
  • Gibt es rechtliche Hürden? Wie läuft es mit der Kostenübernahme und welche Kosten werden für Zimmer erstattet 

Nachfolgend das Merkblatt sowie weitere Informationen und ein Mustervertrag.

Info zu Sachspenden und Hilfsprojekten

Sprachkurse und Sprachförderung

Geflüchtete aus der Ukraine können gem. § 44 Abs. 4 AufenthG auf Antrag verschiedene Kurse besuchen.

Dies sind:

Die Migrationsberatung für Erwachsene (MBE)
Die „MiA-Kurse“ (Migrantinnen einfach stark im Alltag) - Ein Angebot speziell für Frauen
Die Erstorientierungskurse
Integrationskurse und
Berufssprachkurse

Dies gilt für Personen, die einen vorübergehenden Schutz gem. § 24 AufenthG erhalten. Sie müssen sich zuvor bei der Behörde angemeldet haben. Einen Anspruch auf einen Kurs gibt es nicht.

Die Kurse sind für Geflüchtete aus der Ukraine kostenlos.

Übersicht Sprachschulen im LKr BB

Anträge können so gestellt werden:

  • Direkt bei einem Sprachkursträger im Landkreis Böblingen
    (Voraussetzung sind ein Ausweis und die Meldung bei einer Behörde)
  • Mit einem Termin bei der Clearingstelle Sprachförderung
    (Hier wird gemeinsam der Antrag bearbeitet und an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weitergeleitet)
  • Die Clearingstelle Sprachförderung kann den Antrag auch per Mail zusenden, zum Ausfüllen und Weiterleiten
    (Kontakt der Clearingstelle Sprachförderung: sprachfoerderung(@)lrabb.de)

Impfmöglichkeiten für Flüchtlinge

Flüchtlinge aus der Ukraine können sich im Kreisimpfstützpunkt in der Messe Sindelfingen gegen das Coronavirus impfen lassen. Adresse und Öffnungszeiten hier.

Mehr Informationen zur Schutzimpfung auf Ukrainisch hier.

Gefahren für ukrainische Frauen und Kinder

Es sind überwiegend Frauen und Kinder, die aus der Ukraine zu uns fliehen. Zuletzt häufen sich die Meldungen, wo es scheinbare Hilfsangebote gibt, die in Prostitution oder Menschenhandel münden können. Die Gefahren sind in den großen deutschen Hauptstädten eher gegeben, aber wir wollen auch bei uns dafür sorgen, dass die Menschen sicher sind. Nachfolgend deshalb Stellen, bei denen man sich Rat holen kann.

  • Thamar – Beratungsstelle für Frauen mit sexualisierter Gewalterfahrung, Frauen helfen Frauen e. V.
    Telefon (0 70 31) 22 20 66
  • Amila – Beratungsstelle für Frauen mit Gewalterfahrungen in der Partnerschaft, Frauen helfen Frauen e. V.
    Telefon (0 70 31) 6 32-8 08
  • Frauen helfen Frauen e. V. – ehrenamtliches Notfalltelefon nachts, an Wochenenden und Feiertagen rund um die Uhr
    Telefon (0 70 31) 22 20 66
  • Gesundheitsamt Böblingen, Landratsamt – Sozialberatung für Prostituierte und von Menschenhandel Betroffene
    Deborah da Silva
    Telefon (0 70 31) 6 63-25 82
    E-Mail: d.dasilva(@)lrabb.de
  • Hilfetelefon – Gewalt gegen Frauen, Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
    Ehrenamtliche beraten rund um die Uhr deutschlandweit, kostenlos, anonym und in verschiedenen Sprachen
    Telefon (08 00 0) 116 016

Weiterführende Informationen: