Gemeinde Nufringen

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Informationen zu den Tagesordnungspunkten und Beschlüssen der öffentlichen Gemeinderatssitzungen finden Sie auf der Homepage im Ratsinformationssystem hier: RIS

Kurzbericht über die Tagesordnungspunkte und die gefassten Beschlüsse...

1: Bauantrag zum Abbruch eines Einfamilienhauses mit Scheune sowie Neubau eines 4 Familienwohnhauses mit 4 Garagen und 4 PKW Stellplätzen, Silberburgstr. 10, Flst. 103, Nufringen
Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Zum Bauantrag zum Abbruch eines Einfamilienhauses mit Scheune sowie Neubau eines 4 Familienwohnhauses mit 4 Garagen und 4 PKW Stellplätze, Silberburgstr. 10, Flst. 103, Nufringen, wird das Einvernehmen nach §§ 36  i.V.m. 34 BauGB erteilt
  2. Die Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der Baulinie in nördlicher/östlicher Richtung wird nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
  3. Die Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der Bauline in östlicher Richtung durch den Balkon wird nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

 
2: Bauantrag auf Neubau eines Schneefangzaun auf Modulhaus D3, Werner-von-Siemens-Straße 10, Flst. 885/1 und 887, Nufringen
Nach Klärung verschiedener Fragen fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Zum Bauantrag auf Neubau eines Schneefangzaun auf Modulhaus D3, Werner-von-Siemens-Straße 10, Flst. 885/1 und 887, Nufringen, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
  2. Die Ausnahme hinsichtlich der Überschreitung der Gebäudehöhe (Achse A-G) wird nach § 31 Abs. 1 BauGB erteilt.
  3. Die Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der Gebäudehöhe (Achse G-L) wird nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

 
3: Bauantrag zum Neubau eines Gründaches mit Photovoltaikfläche als Energiefläche für 14 Stellplätze, Bahnhofstraße 22, Flst. 3005/1, Nufringen   
Der Gemeinderat fasste nach kurzer Beratung folgenden Beschluss:
Zum Bauantrag zum Neubau eines Gründaches mit Photovoltaikfläche als Energiefläche für 14 Stellplätze, Bahnhofstraße 22, Flst. 3005/1, Nufringen, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB i.V.m. § 31 Abs. 2 BauGB nicht erteilt.
 
4: Annahme von Geschenken und Spenden;  hier: Entscheidung über die Annahme diverser Spenden im Zeitraum vom 01.07. bis zum 31.12.2020    
Durch den Gemeinderat wurde beschlossen:
Die bis zum 31.12.2020 eingegangenen Spenden werden angenommen.
 
5: Beschlusspflichtige Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die kommunale Ebene – hier die Gemeinde Nufringen   
Der Gemeinderat wurde über die aktuellen Zahlen bezüglich der Infizierten und in Quarantäne befindlichen Bürger der Gemeinde Nufringen informiert. Beschlüsse waren zum aktuellen Zeitpunkt nicht zu fassen.

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