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Gemeinde Nufringen (Druckversion)

Archiv Gemeinderat

Kurzbericht über die Tagesordnungspunkte...

1: Beschlusspflichtige Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die kommunale Ebene - hier die Gemeinde Nufringen
Der Gemeinderat wurde über die aktuellen Zahlen bezüglich der Infizierten, Genesenen und verstorbenen Bürger der Gemeinde Nufringen informiert. Außerdem wurde über die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Gemeinde Nufringen berichtet.
Beschlüsse waren zum aktuellen Zeitpunkt nicht zu fassen.
 
2: Antrag auf Abweichung, Ausnahme, Befreiung bei verfahrensfreien Vorhaben gemäß § 50 LBO
hier: Errichtung einer Terrassenüberdachung mit Glaseindeckung, Kuppinger Str. 52/1, Flst. 2752/9, Nufringen
Nach kurzer Diskussion beschloss der Gemeinderat folgendes:
Zum Antrag auf Abweichung, Ausnahme, Befreiung bei verfahrensfreien Vorhaben gemäß § 50 LBO zur Errichtung einer Terrassenüberdachung mit Glaseindeckung, Kuppinger Str. 52/1, Flst. 2752/9, Nufringen, wird das Einvernehmen nach §§ 36 i. V. m. 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
 
3: Bauantrag zum Anbau eines Wohnhauses, Anbau eines Zimmers im UG unter der bestehenden EG-Terrasse, Anbau eines Spindeltreppenraums zur Verbindung der Wohnungen UG und EG und Zusammenlegung der Wohnungen UG und EG, Fichtenstraße 32, Flst. 4743, Nufringen     
Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss:
Zum Bauantrag zum Anbau eines Wohnhauses, Anbau eines Zimmers im UG unter der beste-henden EG-Terrasse, Anbau eines Spindeltreppenraums zur Verbindung der Wohnungen UG und EG und Zusammenlegung der Wohnungen UG und EG, Fichtenstraße 32, Flst. 4743, Nufringen wird das Einvernehmen nach §§ 36 i. V. m. 31 Abs. 2 BauGB erteilt. Die Baurechtsbehörde wird um Prüfung gebeten, ob bezüglich des Anbaus eines Spindelstreppenraums ein früherer ungenehmigter Bau vorliegt.
 
 
 
 
 
 
 

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