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Steigende Energiepreise in 2025
Energieagentur Kreis Böblingen informiert
Die Energieagentur Kreis Böblingen informiert, auf was sich Verbraucher im nächsten Jahr einstellen müssen. Ab 1.Januar 2025 steigt der Preis im nationalen Emissionshandel von bisher 45 auf 55 Euro pro Tonne Kohlendioxid; in der Folge erhöhen sich voraussichtlich die Preise für Heizöl, Erdgas und für Kraftstoffe.
Damit wird das Heizen mit fossilen Brennstoffen erneut teurer. Wer mit Gas heizt, zahlt ab 2025 etwa 48 Euro brutto mehr fürs verursachte Kohlendioxid. Bei Heizöl ist mit 63 Euro brutto mehr pro Jahr zu rechnen. Die Werte beziehen sich auf einen Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden (kWh) Gas beziehungsweise 2.000 Liter Heizöl. Diese Entwicklung wird sich in den kommenden Jahren fortsetzen. Wer Schluss mit Öl und Gas macht und auf erneuerbare Energie setzt, spart diese Emissionskosten.
Wer 2025 beabsichtigt, eine Photovoltaikanlage in Betrieb zu nehmen, erhält ab Februar weniger Geld für die Einspeisung von Solarstrom in das öffentliche Netz. Bei Anlagen bis zu zehn Kilowatt Leistung mit teilweiser Einspeisung ins Stromnetz sinkt die Einspeisevergütung um etwa ein Prozent auf dann 7,95 Cent pro Kilowattstunde. Für alle, die bereits eine Photovoltaikanlage in Betrieb haben, ändert sich erst einmal nichts. Die feste Einspeisevergütung gilt für 20 Jahre.
Die Anschlussvergütung für Strom aus ausgeförderten Anlagen („Ü 20-Anlagen“) wird 2025 wahrscheinlich niedriger ausfallen als 2024. Die Vergütung bemisst sich am durchschnittlichen Börsenstrompreis für Solarstrom, der erst im nächsten Jahr bekannt sein wird.
Wer einen Heizkessel oder Einzelofen für Holz oder andere feste Brennstoffe betreibt, muss möglicherweise tätig werden. Heizkessel, die zwischen 1. Januar 2005 und 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, sowie Einzelfeuerungen mit Inbetriebnahme zwischen 1. Januar 1995 und 21. März 2010 müssen ab Januar 2025 strengere Emissionsgrenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten. Für betreffende Anlagen, die die Grenzwerte nicht einhalten, ist der Weiterbetrieb nicht mehr zulässig. Auskunft darüber, ob ein bestehender Ofen betroffen ist, liefert der Feuerstättenbescheid.
Eine kostenlose, neutrale und unabhängige Erstberatung rund um die energetische Sanierung, Heizungserneuerung oder Nutzung erneuerbarer Energien gibt es nach Terminvereinbarung bei der Energieagentur Kreis Böblingen. Zusätzlich können kostengünstige Beratungen vor Ort in Kooperation mit der Verbraucherzentrale vereinbart werden. Weitere Informationen gibt es telefonisch unter 07031 663-2040 oder im Internet unter www.ea-bb.de.
Gemeinde Nufringen
Hauptstraße 28
71154 Nufringen
Fon: 07032 9680-0
Fax: 07032 9680-60
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