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Gemeinde sucht Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die voraussichtlich vorgezogene Wahl des 21. Deutschen Bundestages 2025
Für die voraussichtlich am 23.02.2025 stattfindende Bundestagswahl sucht die Gemeinde Nufringen ehrenamtliche Wahlhelfer/innen für die hierfür zu bestellenden Wahlvorstände.
Die Wahlvorstände sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses. Die in der Gemeinde Nufringen zu bestellenden drei allgemeinen Wahlvorstände und der Briefwahlvorstand bestehen in der Regel aus jeweils bis zu acht Mitgliedern und zwei Hilfskräften.
Die Dienstzeiten der Wahlvorstände werden am Wahlsonntag, voraussichtlich der 23.02.2025, ganztägig zur Durchführung der Wahlhandlung und zur Wahlergebnisermittlung für die Bundestagswahl sein (es wird am Wahlsonntag eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht eingeteilt, wobei um 18:00 Uhr zur Wahlergebnisermittlung für die Bundestagswahl wieder alle Wahlhelfer anwesend sein müssen).
Wahlhelfer kann werden, wer für die o.g. Wahl wahlberechtigt ist.
Für dieses Ehrenamt Interessierte müssen daher insbesondere
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- Deutsche im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz sein,
- am Wahltag mindestens 3 Monate in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaft
- und am Wahltag in der Gemeinde Nufringen wohnhaft sein.
Wichtiger Hinweis:
Wahlbewerber und Vertrauensleute für Wahlvorschläge bei der o. g. Wahl dürfen wegen Befangenheit nicht zu Mitgliedern der Wahlvorstände berufen werden.
Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten eine ehrenamtliche Entschädigung für ihre Tätigkeit.
Wenn Sie Interesse daran haben, als Wahlhelfer in einem Wahlvorstand bei der o. g. Wahl mitzuwirken, wenden Sie sich bitte an das Hauptamt, E-Mail: wahlen@nufringen.de. Bitte geben Sie dabei Ihre persönlichen Daten (Vorname, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) an.
Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!
Gemeinde Nufringen
Hauptstraße 28
71154 Nufringen
Fon: 07032 9680-0
Fax: 07032 9680-60
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