Gemeinde Nufringen

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Archiv - Veröffentlichte Berichte der Gemeindeverwaltung

Austausch der Wasserzähler 2024 durch Firma Metzger aus Magstadt

Zum 01.01.2017 ist das neue Mess- und Eichgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz betrifft unter anderem die Verwendung von Zählern zum Erfassen des Verbrauchs an Elektrizität, Gas, Wärme oder Wasser im geschäftlichen oder amtlichen Bereich.
 
Nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) i. V. m. der Mess- und Eichverordnung (MessEV) ist der Wasserversorger verpflichtet, die in Gebäuden eingebauten Wasserzähler nach einer Laufzeit von sechs Jahren auszutauschen.
 
Ihr Wasserversorger in Nufringen ist der Eigenbetrieb Wasserversorgung der Gemeinde Nufringen.
 
Auch in diesem Jahr ist wieder der turnusmäßige Austausch der Wasserzähler bei einer größeren Anzahl von Gebäuden notwendig. Betroffen sind alle Zähler Baujahr 2018 und älter. Das Baujahr ist, je nach Modell, auf dem Zähler selbst oder auf dem Zählerdeckel ersichtlich.
 
Die Gemeinde Nufringen hat seit Ende 2023 die technische Betriebsführung der Wasserversorgung an die Firma Metzger aus Magstadt vergeben.
Die beauftragten Mitarbeiter der Firma Metzger sind mit einem Dienstausweis ausgestattet.
 
Wir bitten Sie, den Mitarbeitern der Firma Metzger den Zugang zu den Wasserzählern zu gewähren. Die Wasserzähler müssen frei zugänglich sein, damit der Austausch zügig und fachlich korrekt durchgeführt werden kann.
Die Mitarbeiter werden beim Zählerwechsel den aktuellen Zählerstand schriftlich festhalten. Der Eigentümer oder die beim Austausch des Wasserzählers anwesende Person bitten wir, die Richtigkeit des erfassten Zählerstands per Unterschrift zu bestätigen.
 
Sollten die Mitarbeiter niemanden antreffen, hinterlassen Sie eine Nachricht für einen neuen Termin. Alternativ können auch gerne unter der Mobil-Telefonnummer: 0163/42 36 607 bzw. per E-Mail: zaehlerwechsel(@)metzger-rohrleitungsbau.de Termine vereinbart werden.

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