Gemeinde Nufringen

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Archiv - Veröffentlichte Berichte der Gemeindeverwaltung

D-Ticket JugendBW - Kostenerstattung für Familien mit min. 3 Kindern

D-Ticket JugendBW
 
Kostenerstattung für Familien mit mindestens drei Kindern
 
Anträge für das Schuljahr 2023/24 sind bis 31. Oktober 2024 einreichen
 
Fahren mindestens drei Kinder einer Familie mit dem D-Ticket JugendBW zur Schule, muss die Familie nur für die ersten beiden Kinder den Ticketpreis selber tragen. Für das dritte Kind und weitere Kinder kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Antrag auf Kostenrückerstattung beim Landratsamt gestellt werden.


Die Familie bezahlt zunächst alle Tickets selber. Dem Antrag sind die Zahlungsnachweise und Schulbescheinigungen beizulegen. Dies gilt ausschließlich für Schüler, nicht für Auszubildende, Studenten oder FSJ´ler.
Gleiches gilt, wenn in einer Familie zwei Grundschulkinder mit dem Bus oder der Bahn zur Schule fahren. In diesem Fall muss die Familie nur für ein Grundschulkind das Ticket selber bezahlen, für das zweite D-Ticket JugendBW kann im Nachhinein unter bestimmten Voraussetzungen mit den Zahlungsnachweisen und Schulbescheinigungen ein Erlassantrag gestellt werden.


Für Schüler an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren gibt es zusätzliche Erlassmöglichkeiten.


Weiterführende Informationen zur Kostenerstattung sowie die Anträge sind auf der Homepage des Landkreises Böblingen (www.lrabb.de) unter dem Stichwort „Schülerbeförderung“ zu finden. Informationen und Anmeldung zum D-Ticket JugendBW gibt es unter: www.vvs.de/jugendticketbw.

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