Gemeinde Nufringen

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Information zur Regional- und Europawahl am 9. Juni 2024

Am 9 Juni wählen die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Böblingen ihre Vertreterinnen und Vertreter im Kreistag, in den Gemeinderäten und Ortschaftsräten, in der Regionalversammlung Stuttgart sowie im Europäischen Parlament.

Die Wahllokale haben von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Danach beginnt für die vielen Helferinnen und Helfer im Kreis ein regelrechter Auszähl-Marathon. Am Wahlabend selbst werden zunächst die Europawahl und dann die Regionalwahl ausgezählt. Am Montag und Dienstag sind dann die Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen, soweit Ortschaftsräte in einzelnen Städten und Gemeinden bestehen, und die Kreistagswahl zur Auszählung an der Reihe.

Regionalversammlung - Nur eine Stimme

Die Regionalversammlung als Organ des Verbands Region Stuttgart wird in diesem Jahr zum siebten Mal gewählt. Die mindestens 80 Sitze der Regionalversammlung, in der die Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg, Rems-Murr-Kreis und die Landeshauptstadt Stuttgart vertreten sind, werden nach dem Verhältniswahlrecht vergeben. Davon entfallen 11 Sitze auf den Landkreis Böblingen, in dem acht Parteien bzw. Wählervereinigungen antreten.

Bei der Regionalwahl haben ausschließlich deutsche Staatsbürger das Wahlrecht.

Bei der Regionalwahl kann man seine Stimme bereits ab dem Alter von 16 Jahren abgeben.

Das Regionalwahlrecht gilt im Unterschied zur Gemeinderatswahl nicht für Unionsbürger.
 
Die Wähler haben bei der Regionalwahl eine Stimme, die sie durch ein Kreuz auf dem Stimmzettel geltend machen.

Zu beachten ist, dass der Stimmzettel vollständig abgegeben werden muss und dass Teile des Stimmzettels nicht abgetrennt werden dürfen.

Außerdem darf nicht mehr als eine Stimme vergeben werden, sonst ist der Stimmzettel ungültig.

Europawahl - Nur eine Stimme

Auch bei der Europawahl ist nur eine Stimme zu vergeben.

Auf dem Stimmzettel stehen 34 Parteilisten zur Auswahl. Für die Wählerinformation sind dazu immer die ersten zehn Bewerberinnen und Bewerber jeder Partei aufgeführt. Die Wählerstimme ist eine sogenannte Listenstimme, gewählt wird die Partei, nicht die Person. Auch hier muss der Stimmzettel vollständig abgegeben werden. Sind Teile abgetrennt, ist der Stimmzettel ungültig.
 
Wahlberechtigt sind bei der Europawahl alle Deutschen und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger), die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit können sie in dem Land an der Europawahl teilnehmen, in dem sie ihren Wohnsitz haben.

Im Unterschied zu deutschen Staatsbürgern, die automatisch im Wählerverzeichnis ihrer jeweiligen Gemeinde eingetragen sind, müssen sich Unionsbürger anderer EU-Staaten fristgemäß in das Wählerverzeichnis ihrer deutschen Heimatgemeinde aufnehmen lassen.

Im Landkreis Böblingen leben rund 35.000 wahlberechtigte EU-Bürger.

Nach der Wahlrechtsreform sind auch erstmals Minderjährige ab 16 Jahren wahlberechtigt.
 
Bürgerinnen und Bürger aus 27 Mitgliedstaaten wählen am 9. Juni das neue Europa-Parlament. 720 Abgeordnete sind für die nächsten fünf Jahre zu bestimmen. Deutschland hat im Europäischen Parlament 96 Sitze. Eine Stimme kann für eine politische Liste abgegeben werden. Die Sitze werden auf die Parteien entsprechend dem Verhältnis ihrer insgesamt erreichten Stimmenzahlen verteilt und entsprechend ihrer Reihenfolge an die Bewerber auf der Liste vergeben.

Navigation

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Nufringen
Hauptstraße 28
71154 Nufringen
Fon: 07032 9680-0
Fax: 07032 9680-60
E-Mail schreiben